Da hat sich dein Prüfer aber sehr weit aus dem Fenster gelehnt und jeder Volkspolizist kann diese Abnahme (und nicht nur diese sondern eigentlich jede Art von Abnahme) anzweifeln und bekommt Recht. Bei einer Verringerung der Achslast und Änderung der Rad - Reifenkombination ist eine Abnahme nach §21 STVZO und einem Eintrag mit dem Zusatz "in Verbindung mit" erforderlich. Diese Abnahme darf bis vorrausichtlich 01.01.2007 in den alten Bundesländern nur der TÜV und in den neuen Bundesländern nur die DEKRA machen.


Gefangen im Turboloch-Nur tote Motoren werden beatmet