Hallo Peter !

Du musst jedoch darauf achten, daß in der
Bescheinigung vom Hersteller Dein Wagen
auch genannt ist.

ich hatte das Problem, daß die ...... von der Zulassungs-
stelle die Eintragung verwehren wollte, da in den
Papieren nur vom 3,6 l mit 3562cbm die Rede war-
meiner hat 3520 cbm - nun wollte die mich ärgern

unbedingt vorher den Hersteller diesbezüglich anmorsen
(Bestätigungsschreiben reicht).

sonst fährst Du garantiert zweimal zur Zulassunsstelle

Gruß aus dem Norden
Jürgen