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Hallo Peter !
Du musst jedoch darauf achten, daß in der Bescheinigung vom Hersteller Dein Wagen auch genannt ist.
ich hatte das Problem, daß die ...... von der Zulassungs- stelle die Eintragung verwehren wollte, da in den Papieren nur vom 3,6 l mit 3562cbm die Rede war- meiner hat 3520 cbm - nun wollte die mich ärgern
unbedingt vorher den Hersteller diesbezüglich anmorsen (Bestätigungsschreiben reicht).
sonst fährst Du garantiert zweimal zur Zulassunsstelle
Gruß aus dem Norden Jürgen
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