Dazu gab es vor nicht allzu langer Zeit ein Urteil vom Bundesverwaltungsgericht, wo entschieden wurde, das der Brief zum Fahrzeug gehört, und somit Eigentum des Fahrzeughalters ist. Du hast also einen Rechtsanspruch darauf, das dir der entwertete Brief ausgehändigt wird.


Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder meint, er habe genug davon.