Offiziell heisst es , dass man für alle Felgen oder Teile die nicht in den neuen Papieren eingetragen sind, die ABE oder das entsprechende Teilegutachten mitführen muss.
Die Praxis zeigt im Moment, dass vielen Polizisten aber wie schon von Guido beschrieben eine Kopie des alten Briefes mit den eigetragenen Werten ausreicht!