Hallo Philipp.
Die Nebelscheinwerfer haben 55Watt. Mir geht es halt in erster Linie darum, dass nicht die gesamte Fahrzeugbeleuchtung wegen dieser Tagfahrlichtgeschichte ( TFL ) in Betrieb ist.
Das herkömmliche Abblendlicht ist natürlich als TFL erlaubt.
Ob andere Glühlampen möglich sind in einem bauartgenehmigten Scheinwerfer - ich meine nein.
Ein Scheinwerfer ist samt Leuchtmittel als eine Einheit zu betrachten. Andere Leuchtmittel sind demnach nicht erlaubt.

Mit den Teilenummern kann ich Dir nicht weiterhelfen.

Da meist das Abblendlicht an den äußeren Karosseriekanten liegen, und die Nebelscheinwerfer meist weiter zur Fahrzeugmitte, fällt dies bestimmt auf, wenn nun nur die Nebelscheinwerfer betrieben werden.
Wobei die TGL-Scheinwerfer ebenso "auffällig" leuchten.

Gruß Manfred.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz