Hallo Thomas.
Ich war heute extra mal beim TÜV wegen der Sache mit den Nebelscheinwerfern, die dann als Tagfahrlicht geschalten werden sollen mit dem Kabelsatz.
Aussage vom TÜV-Mann - Tagfahrlichtscheinwerfer haben eine spezielle Kennzeichnung, wie auch z.B. der Nebelscheinwerfer, bei dem ein bestimmter Buchstabe am Glas "B"? Auskunft über die Scheinwerferart gibt.
Nebelscheinwerfer sind nicht als Tagfahrlicht zulässig, nach der Aussage vom TÜV-Mann, nur wie es auch in der StVO festgelegt ist, und auch in
diesem Thread geschrieben wird.
Gruß Manfred aus der V8-Ecke.