Hallo Thomas.
By the way - ich komme zwar aus der V8-Ecke - lese hier aber auch häufig mit.
Das Tagfahrlicht interessiert mich auch, wenn es dann mal zur Pflicht werden sollte, was ja absehbar ist.
Nun, mir ist das herkömmliche Abblendlicht zu "energieverschwendend", und deshalb sind solche Tagfahrleuchten bestimmt sehr interessant.

Du schreibst, dass im A8 dann im Hauptscheinwerfer die Nebler ( Nebelscheinwerfer ) so geschalten werden sollen, dass dies als Tagfahrlicht gelten soll.

Dabei kommt mir jedoch der Gedanke, dass doch die Nebelscheinwerfer nur bei entsprechend "schlechter" Sicht, bei Regen, Nebel oder Schneefall erlaubt sind und nicht bei "normalen" Bedingungen.

Wie sieht es dann damit aus, wenn die Nebler nun als Tagfahrlicht hergenommen werden sollen?
Dies würde ja dann entgegen der StVO sein, oder?
Oder gibt es dann für umgestaltete Nebler zum Tagfahrlicht eine Art Ausnahmeregelung?

Gruß aus der V8-Ecke.
Manfred.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz