Hallo Hanno.
Dabei fällt mir ein, dass es eine besagte 130%-Reparaturregel gibt, die besagt, wenn man das Fahrzeug unbedingt wieder reparieren lassen möchte, dass trotz wirtschaftlichen Totalschadens die Fahrzeugwert oder Restwert ( weis nicht genau ), höher angesetzt werden muss.
Dann kommst Du schon in der Bereich von der Reparatursumme - die Differenz darüber würde ich dann selber bezahlen.
Jeder Sachverständige im KFZ-Wesen sollte diese 130%-Regel kennen.
Auch können Gebrauchtteile z.B. bei Stoßfänger montiert werden, damit die Reparaturkosten reduziert werden können.
Wird schon werden mit dem Rechtsanwalt.
Die Gemeinde sollte für den Schaden aufkommen müssen, wird sich jedoch bestimmt erst einmal vor Reparaturkostenübernahme weigern!
Für den Zustand der Straße ist diese aber zuständig.
Mache noch unbedingt ein paar Bilder vom besagten "Schlagloch" mit Meterstab etc. - Beweissicherung.
Wobei die Gemeinde sicher schnellstmöglich dieses Loch im eigenen Interesse schliessen möchte und auch wird!!!
Gruß Manfred.