wegen einer ähnlichen Situation fahre ich jetzt V8:
Bei mir war es verlorene Ladung eines LKW (Eisenträger), die mitten auf der Fahrbahn (A5) rumlag. Ich bin mit meinem Audi 200 20V da mit 230+ drübergebrettert und habe mir dabei Unterboden und Fahrwerk komplett zerstört (Ausweichmanüver hab ich bei dem Tempo gar nicht erst probiert, das wär unter Garantie nicht gutgegangen). Der "Verlierer" des Teils konnte nicht ermittelt werden, ich blieb zu 100% auf meinem Schaden sitzen (keine Vollkasko)
Ich würde sagen: sieht durchwachsen aus...
Die Reifenteile von der Fahrbahn derAutobahn zu entfernen ist ohne Gefährdung durch den nachfolgenden Verkehr nicht möglich; weder die ADAC-Pannenwagenbesatzung noch der Fahrer des Wagens, dem der Reifen geplatzt ist, sind dazu verpflichtet.
Daß kein Warndreieck vorhanden war bzw. nichts auf das Hindernis hingewiesen hat, ist sicher schuldmindernd anzusetzen, wenn die Panne nicht erst eine Minute vorher passiert ist.
ABER: Prinzipiell gilt IMMER, daß man innerhalb der überschaubaren Strecke halten können muß. Dieser Grundsatz gilt auch auf Autobahnen. Wer sich nicht daran hält, läuft Gefahr, selbst als Opfer eines fremdverschuldeten Unfalls auf einem Teil seines Schadens sitzen zu bleiben.
Die Rechtsprechung ist da uneinheitlich. Im Prinzip läuft es auf folgendes hinaus:
- War Deine Frau mit angemessener Geschwindigkeit unterwegs? Sicht? Dunkelheit?
Mit deutlich über 130 km/h wird es auch bei "freier Fahrt" und optimalen Sichtbedingungen, die ja hier schon nicht gegeben waren (langgezogene Kurve) "kritisch", weil dann die eigene Betriebsgefahr höher eingeschätzt wird. Siehe dazu einmal das das berühmte
"Porsche-Urteil" des BGH.
- Was war die Ursache des Reifendefekts? Wenn der Reifen z.B. kaputtgegangen ist, weil er bis auf die Karkasse abgefahren oder weil der Fahrer mit viel zu niedrigem Luftdruck unterwegs war (Fahrlässigkeit -> er bekommt einne höheren Schuldanteil) wäre das anders zu beurteilen als wenn das ein simpler Reifenplatzer durch Eindringen eines Fremdkörpers (unabwendbares Ereignis) war.
Dazu hab ich zwei ganz gute Urteile gefunden:
Sehr gut anschaulich ist z.B.
dieses Urteil hier - die im ersten Abschnitt derUrteilsbegründung angeführten Grundsätze sind universell anwendbar - und
dieses hier.
Und noch ein Aspekt: Wie groß waren die auf der Fahrbahn liegenden Teile? Die Rechtsprechung "akzeptiert" nämlich ein Ausweichen nur ab einer gewissen Größe, ansonsten wird erwartet, daß man drüberfährt - zwar ist das vor allem bei Wildunfällen relevant, kann aber auch bei sowas eine Rolle spielen.
Letztendlich wird es wohl auf eine Teilung der Schuld und damit des Schadensersatzes herauslaufen.
Guten Anwalt einschalten. Forenbeiträge, und seien sie auch noch so gut gemeint und formuliert, können keine professionelle Beratung ersetzen!
Gute Besserung an Deine Frau!
Schade um den V8, aber Blech läßt sich ersetzen. Hatte der Airbags und haben die ausgelöst?