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BerndT Offline OP
Pooh-Bah
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sollte man wirklich beachten. Vieles aus der Kaufhilfe, insbesondere die Tips zu Fachwerkstaetten kann ich jetzt sehr, sehr gut verstehen. ;-)

Ich war mit dem AudiV8 in einer Fachwerkstatt (Freitag) wegen Motor/Getriebestoerungen durch Wasser. Die Fachmaenner habe natuerlich nichts gefunden und konnten das Problem nicht loesen, haben mir aber eine Schraube an der linken Abdeckung, zur Zylinderbank kaputt gemacht. Schoen, gut und schlecht so soweit.

Nun denn, wieder in die Werkstatt: (Samstag)
Als ich den Wagen zum zweiten mal abgab, habe ich mit dem Meister vereinbart, er soll nach Pruefung bzw. Reparatur, den Wagen im Freien abstellen, damit ich diesen spaeter abholen kann. Die Herren haben (allerdings erst beim 2 Werkstattbesuch) bemerkt, dass mein Lenkgetriebe tropft.

Der Wagen stand dann nicht im Freien, sondern wurde mit der Begruendung zurueckgehalten, es sei zu gefaehrlich mit dem Wagen zu fahren. Das mag schon sein, nur liegt dies in meiner Verantwortung.
Die Werkstatt und besonders der Besitzer wollte(n) mich wohl dazu noetigen, dass ich das Lenkgetriebe ebenfalls bei ihnen machen lasse, ansonsten gibt er den Wagen nicht heraus. Nur die Drohung mit Polizei u. Anwalt hat den Herrn dazu bewegt, den Wagen herauszugeben. (Der Inhaber hat ebenfalls Ruecksprache mit
seinem Anwalt gehalten.)
Traurig aber wahr, so kann es gehen.

Um nichts zu verallgemeinern: Ich habe auch gute Erfahrungen mit Audi Fachwerkstaetten gemacht.
Ja, sollte man auch nennen:
Die Audi Niederlassung in Gunzenhausen kann ich empfehlen. Prima Service sowie fair und kulant.

Viele Gruesse
Bernd Troidl
D-91522 Ansbach

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Das ist ja ein starkes Stück - die haben wohl einen mittleren Dachschaden die Brüder!!??

Ich gebe Dir einen Tip: meldes das an die Audi Service Zentrale (in Neckarsulm glaube ich)! Die reagieren auf solche Vorfälle ziemlich rigoros!
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall - habe mich dann bei oben genannter Stelle per Einschreiben beschwert und bekam sofort nach drei Tagen eine Antwort: mit beigefügter Kopie der schriftl. Abmahnung an den Händler/Werkstatt (grins)!

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Rechtlich lorrekt ist folgende Vorgehnsweise.

Du unterschreibst der Werkstatt, von welchem schwerwiegenden Mangel du unterrichtet wurdest, und daß du deine Fahrt auf eigene Gefahr fortsetzt.

Dies ist allerdings nur bei solchen Mängeln erforderlich, von denen eine direkte Gefahr für die Betriebs- und Verkehrssicherheit ausgeht.
Also nur solche Mängel, die beim TÜV für ein sofortiges abkratzen der Plakette ausreichen.


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