Servus ,
wie schon erwähnt , ist die Begrenzungsleuchte im Blinker in Deutschland nicht zugelassen . Wenn es der Trachtenverein ganz genau nimmt , hast Du 3 Clubsmartpunkte mehr , die Zulassung erlischt und Du darfst auch noch löhnen ! Ist eigentlich Quatsch , aber ist halt so . Das kann ich selbst bestätigen , ich hatte orangene Birnen im Hauptscheinwerfer ( natürlich nur die Außenseiten ) und wurde angehalten , es hat mich 1 Stunde Überredungskunst gekostet und nochmalige Vorsprache auf dem Revier , das ich mit einen blauen Auge davon gekommen bin . Dabei hatten den netten Herrn in grün/weiss nichteinmal Argumente interessiert wie : ein LKW Scania oder Volvo ( frühe Baureihen ) hat das original im Blinker , nein nicht genug des Guten , der Herr wollte mir auch noch klar machen das die Außenkanten des Hauptscheinwerfers die Blinker wären , weil das bei seinem Audi so wäre !? Auf meine Frage für was dann die niedlichen orangenen Streugläser in der Stoßstange wären , bekam ich keine Antwort , es ist schon verwunderlich was hier abgeht . Aber egal es ist jeden seine Sache was er macht , aber ich habe schon mitbekommen das die Cops aus den alten Bundesländern das nicht so eng sehen .
So nun einen Guten Rutsch !
MfG Steve