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OP Offline
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Wer kennt sich aus???

Ich habe vor kurzem ein Vespa Roller bei ebay versteigert.
Jetzt macht der Roller der neuen Besitzerin wohl Ärger und die verlangt das ich den Roller auf meine Kosten abholen sowie reparieren lasse.

Im Angebot bei ebay hatte ich aber geschrieben:Ohne Garantie!
Und ich habe noch einen unterschriebenen Kaufvertrag wo die Sachmängelgewährleistung ausgeschlossen ist.

Meiner Meinung nach hat sie keinen Anspruch auf eine von mir gezahlte Reparatur!

Oder sehe ich das falsch???

Wer kennt sich hier besser aus?


Mfg
v8engel
Jörg

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War das ein Privatverkauf? Also steht das auf dem Vertrag?
Dann würde ich dir rechtgeben!


Gruß René


Denk immer daran, MIT DEM ÖL NICHT SPARSAM SEIN !!!!
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Ich verzog gerde ein Autosammlung dort. Es gint da so einen Grundtext den fast jeder hinschreibt. Manche geben sogar noch die Paragraphen dazu an:


Wegend er neuen Gesetzgebung muß ich hinzufügen, dass es sich hier um ein Gebrauchtteil handelt, und dieses als Bastlerteil verkauft wird. Deswegen gibt es hierfür keine Gewährleistung. Bieten Sie nicht wenn Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sind. Die Garantieregelung steht oftmals in keiner realation zum Wert des Gegenstandes.

Ich habe dieses Sprüchlein unter jede Auktion geklemmt. Wichtig ist glaube ich der Satz "Bieten Sie nicht wenn Sie mit dieser Regelung nicht einversatnden sind".

Aber das Theater hat man trotzdem. das fängt schon bei der negativen Bewertung an. Schwere Entscheidung. Wie siehts mit rechtsschutz aus? Wenn Du einen hast würde ich einen Anwalt fragen.

Gruß Carsten

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Als privat Person bist du doch eh nicht zu belangen! Du kannst ja auch keine Garantie geben, da du ja kein 2 Radmechaniker bist!

Zudem muß sie dir beweisen das du vom Fehler wustest! Und ich denke mal bei einem gebraucht Fahrzeug, was ein Roller ja auch ist, kann man eigentlich nie sagen wie lange er noch hält oder?


Audi S6 Plus Audi V8 4.2 AEC LPG ( zu VK!) Audi V8 3.6 PTX LPG Schalter ( zu VK!)
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Hi Carsten,

ich hab mich schon recht intesiv mit dem Thema/Begriff "Neue Gesetzgebung und Bastlerteil" auseinander gesetzt. Solche Klauseln in einem Kaufvertrag sind zu fast 100 % ungültig. Bis jetzt konnte mir auch noch niemand so ein Gesetzt zeigen. Ein Bastlerteil ist auch nicht immer ein Bastlerteil, dort kommt es immer auf die Relation an.


Grüße aus Hannover www.itcr.de Claudius
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Pooh-Bah
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Pooh-Bah
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hi,

neulich stand ein artikel in der c't, dort hatten die die rechtslage der verkäufe dort ausklamüsert..
ich habe das so verstanden:

-ein privatmann kann niemals eine garantie auf etwas geben, das ein gebrauchtteil ist.

-eine firma, oder eine person die ein ebay "geschäft" betreibt, bzw. lebensunterhalt dort verdient, bzw. sehr viele transaktionen durchführt, kommt um eine rückgabegarantie wieie in kaufhäusern etc. üblich ist, nicht herum ! (14 tage rückgaberecht)

-die klauseln, die unter vielen auktionen stehen wie "neues eu recht blabla" sind vollendeter schwachsinn in reinform, denn sie wirken sich nicht auf den kaufvertrag (wie er bereits in gesetzbüchern verankert ist, somit unantastbar) aus. die klauseln werden von vielverkäufern und geschäftsinhabern verwendet, um kunden um ihr rückgaberecht zu prellen, bzw. von privatpersonen, die es nicht besser wissen...

-privatpersonen geniessen generell haftungsausschluß, solange sie nicht die ebay "spielregeln" verletzt haben, zb mit beschönigenden fotos oder texten den käufer schlichtweg beschissen haben.

eins kann ich dir mit sicherheit sagen: solang du von keiner firma aus über geschäftswege den roller verkauft hast, bist du garantiert auf der richtigen seite. die gute dame hätte sich den fön ordentlich anschauen sollen, mal abgesehn davon, dass sie den kaufvertrag mit "gekauft wie gesehen" unterschrieben hat... oder? sie hat nur gewonnen wenn du eine mängelliste aufgestellt hast, bei der etwas fehlte...
noch was: ab einem bestimmten fahrzeugalter (4 jahre oder so) schließt sich haftung durch einen privatmann sowieso aus...

...red mal mit der, in welchem punkt sie meint, recht zu haben... wenn du bei ebay nix verheimlicht hast, und sie das wie gesehen gekauft hat kann sie es knicken...

ich garantier für nix .... weisst ja haftungsausschluss und so... aber ich mein du hast gewonnen

mfg,

flo


- Menschenskinder! 8 Zylinder!? -
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Nehmen wir mal an du hättest genau so eine V8 gekauft. Wie würdest du reagiern? (Gibt ja genug Pistings)
Sorry will nicht stänkern, aber der Ablauf ist ja gleich.
ähh "Fön" find ich gut
Ruedi


Heute ist Heute Morgen ist ein anderer Tag
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Ich würde meine Reaktion davon abhängig machen, was dem Roller denn fehlt. Wegen einer kaputten Zündkerze einen Anwalt zu bemühen wäre wohl etwas übers Ziel hinausgeschossen.

Es gibt auch eine moralische Komponente, sich sofort auf seine Rechte berufen ist typisch deutsch, ich handele anderen gegenüber immer so, wie ich mir wünsche, das mir gegenüber gehandelt wird.


Roland


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