hi,
neulich stand ein artikel in der c't, dort hatten die die rechtslage der verkäufe dort ausklamüsert..
ich habe das so verstanden:
-ein privatmann kann niemals eine garantie auf etwas geben, das ein gebrauchtteil ist.
-eine firma, oder eine person die ein ebay "geschäft" betreibt, bzw. lebensunterhalt dort verdient, bzw. sehr viele transaktionen durchführt, kommt um eine rückgabegarantie wieie in kaufhäusern etc. üblich ist, nicht herum ! (14 tage rückgaberecht)
-die klauseln, die unter vielen auktionen stehen wie "neues eu recht blabla" sind vollendeter schwachsinn in reinform, denn sie wirken sich nicht auf den kaufvertrag (wie er bereits in gesetzbüchern verankert ist, somit unantastbar) aus. die klauseln werden von vielverkäufern und geschäftsinhabern verwendet, um kunden um ihr rückgaberecht zu prellen, bzw. von privatpersonen, die es nicht besser wissen...
-privatpersonen geniessen generell haftungsausschluß, solange sie nicht die ebay "spielregeln" verletzt haben, zb mit beschönigenden fotos oder texten den käufer schlichtweg beschissen haben.
eins kann ich dir mit sicherheit sagen: solang du von keiner firma aus über geschäftswege den roller verkauft hast, bist du garantiert auf der richtigen seite. die gute dame hätte sich den fön ordentlich anschauen sollen, mal abgesehn davon, dass sie den kaufvertrag mit "gekauft wie gesehen" unterschrieben hat... oder? sie hat nur gewonnen wenn du eine mängelliste aufgestellt hast, bei der etwas fehlte...
noch was: ab einem bestimmten fahrzeugalter (4 jahre oder so) schließt sich haftung durch einen privatmann sowieso aus...
...red mal mit der, in welchem punkt sie meint, recht zu haben... wenn du bei ebay nix verheimlicht hast, und sie das wie gesehen gekauft hat kann sie es knicken...
ich garantier für nix .... weisst ja haftungsausschluss und so...

aber ich mein du hast gewonnen
mfg,
flo