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OP
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Hi, steht die originale Standheizung ,also keine nachgerüstete im KFZ schein drinn? Meine frage ist ob ich die originale, die ab werk verbaut wurde auch eintragen muß.es geht darum das ich gerade eine komplette originalle standheizung am einbauen bin. Ist ja eigentlich nicht eintragungspflicht da sie auch original im V8 gab,oder? Gibts das eigentlich noch immer das die standheizung nach 10Jahren vom tüv nicht mehr abgenommen wird,ausser die brennkammer wird ausgewechslt l?Stimmts oder net? Dank euch im voraus.
Audi V8 4,2(1991) 1991-2011
Audi S6 Avant(2003) 2011-???
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Carpal \'Tunnel
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Carpal \'Tunnel
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meine originale Standheizung ist eingetragen:
* Zusatzheiz. Prüfz. S 185 *
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Gruß aus Bocholt
Kai
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Ja Standheizung ist eintragungspflichtig. Ich habe deswegen sogar einen extra Fahrzeugscheinverlängerung bekommen die mir an jenen angetackert wurde.
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Hallo Frank! Bei mir ist die Standheizung auch Eingetragen! " Mit Zusatzheiz. ...... usw.!! " Gruß Timm.
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OP
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nadan wird mein schein ja noch länger ,den das ist schon ein zusatzschein angetackert.
Vielen dank für eure infos.
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