Vorheriges Thema
Nächstes Thema
Thema drucken
Thema bewerten
Registriert seit: Apr 2003
Beiträge: 275
OP Offline
Registriert seit: Apr 2003
Beiträge: 275
Anlässlich einer TÜV-Eintragung von orig. Audi Felgen für
meinen A8 wurden die im Audi-Gutachten vorgeschriebenen
Fabrikate Dunlop oder Bridgestone mit übernommen. Der TÜV
ließ keine Einwände zu und beharrte auf Festlegung der
Fabrikate. Ich denke, das ist längst überholt, oder?
Gruß Peter

Registriert seit: Mar 2002
Beiträge: 3,179
Offline
Registriert seit: Mar 2002
Beiträge: 3,179
Die Reifenfabrikatsbindung ist nicht mehr aktuell--kannst fahren welchen Du möchtest.


Mfg
v8engel
Jörg

Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 19
Offline
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 19
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat mit Schreiben vom 16.02.2000 darauf hingewiesen, dass die bei verschiedenen Kraftfahrzeugen erfolgte Reifen-Fabrikations-Bindung von der Europäischen Kommission als unvereinbar mit der Richtlinie 92/93eg angesehen wir. Da die Richtlinie durch Verordnung vom 12.08.1997 (bgbi roem. 1, S. 2051) in nationales Recht umgesetzt wurde, sind bestehende Reifen-Fabrikations-Bindungen ab sofort rechtsunwirksam. Durch die Aufhebung der Reifen-Fabrikations-Bindung haben die im Fahrzeugschein ggf. enthaltenen Eintragungen keine direkte Rechtswirksamkeit mehr, sie sind nur noch als Empfehlung anzusehen. Das hat zur Folge, dass bei Fahrzeugkontrollen Angaben im Fahrzeugschein zum Reifenfabrikat nicht mehr Gegenstand der Überprüfung sind. Doch es kommt noch besser. Auf Grund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission gegen die BRD hat das BMVBW das KBA angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf Eintragungen von Reifen-Fabrikatsbindungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen bezüglich Fabrikatsbindung verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeitund sind nur noch als Empfehlungen zu betrachten. Die Begründung der Europäischen Kommission: Konsequente Anwendung der Reifenrichtlinie 92/23 EEC und damit u. a. Beseitigung unnötiger Handelshemmnisse im Markt. Der Geltungsbereich: alle PKW-Reifen, Transporter- und NFZ-Reifen, alle Geschwindigkeitsbereiche einschließlich ZR. Die Konsequenzen für den Fahrzeughalter: Soweit ein bestimmtes Fabrikat durch Eintragung empfohlen wird, ist der Fahrzeughalter nicht mehr verpflichtet, die Empfehlung zu befolgen bzw. bei Abweichung ein Unbedenklichkeitsgutachten eines Sachverständigen einzuholen. Der Fahrzeughalter ist jedoch in jedem Fall verpflichtet sicherzustellen, dass die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges durch die Verwendung nicht empfohlener Reifen nicht beeinträchtigt wird. Verfügt der Fahrzeughalter nicht selbst über die dazu erforderlichen Kenntnisse, handelt er in der Regel fahrlässig, wenn er sich insoweit nicht fachkundig beraten lässt.

Quelle: http://www.krauth-roessler.de/beetle_reifen.htm


und noch einer...


Reifenfabrikatsbindung aufgehoben!!!

Bei der schon lange diskutierten Frage der Zulässigkeit von der Reifenfabrikatsbindung an Kraftfahrzeugen und Motorrädern ist es endlich zu einer positiven Entscheidung gekommen. Positiv vor allem für den Endverbraucher, dem jetzt die lange Suche nach den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Reifen für sein Auto erspart bleibt

In einem Beschwerde- und Verletzungsverfahren gegen die BRD hat die Europäische Kommission die in der Praxis gängige Methode, Empfehlungen für bestimmte Fabrikate auszusprechen, ab sofort für wiederrechtlich erklärt.

Die Entscheidung gilt für alle Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereichen der Richtlinie 70/156/EWG -Klassen M,N,O- fallen.

Reifen, die das Genehmigungszeichen nach der Richtlinie 92/23/EWG aufweisen, werden nur noch hinsichtlich ihrer Größen, Last und Geschwindigkeitsindex geprüft. Das heißt, der Tüv-Prüfer darf die eventuell in Ihren Fahrzeugschein eingetragene Fabrikatsbindung nicht beachten. Welches Reifenfabrikat Sie fahren ist egal, nur Reifengröße, Tragfähigkeit und Lastkennzahl muss mit der im Fahrzeugschein übereinstimmen. Auch in den Technischen Prüfberichten, die z.B. bei der Umrüstung auf Alufelgen und Breitreifen erstellt werden, ist der Hinweis auf den Reifenhersteller zu unterlassen.

Auch der Fahrzeughersteller selbst darf ab sofort keine Empfehlung mehr in dieser Hinsicht Aussprechen. Bereits vorhandene Eintragungen verlieren ihre rechtliche Gültigkeit.

Quelle: http://www.pottiga.de/news.htm



Anonym
Unregistriert
Anonym
Unregistriert
Das haben die Jungs in Berlin oder Brüssel ganz Prima ausgehekt die Geschichte. Sie haben es quassi dem Reifenmonteur auferlegt die Freigängigkeit und Radabdeckung zu überprüfen und somit die fahrsicherheit zu gewährleisten. Schweine im Weltall sag ich da nur. Da steh ich als Reifenhändler kontinuierlich mit einem Bein im Knast.

Registriert seit: Sep 2002
Beiträge: 1,238
Likes: 2
veteran
Offline
veteran
Registriert seit: Sep 2002
Beiträge: 1,238
Likes: 2
Hi Carsten,

Da hast du was falsch verstanden. Nur das jeweilige Fabrikat ist freigestellt, Abmessungen,Geschwindigkeits- und Traglastindex sind nach wie vor Bestandteil der ABE.

Und alle Reifen müssen innerhalb definierter Toleranzen in den angegebenen Abmessungen liegen, also ist Freigängigkeit und Überdeckung nicht dein Problem.

Roland

Anonym
Unregistriert
Anonym
Unregistriert
Das ist ein Irtum. Ein Dunlopreifen ist in der Schulterbreite zwar so breit wie ein Michelin oder Conti, aber zur Lauffläche hin nimmt er in der Breite enorm ab. Ein 265/32 18 von Dunlop ist in Wiklichkeint maximal ein 255er wenn nicht sogar nur ein 245er. Dunlop macht das extra so damit man "breite" Reifen in kleine Radhäuser bekommt.
Das heist im Klartext, wenn Du mit ;bleiben wir beim Dunlop, mit Dunlop beim Eintragen warst und der gerade so reinpasst, wirst Du einen Conti Sport Conact dauernd beim Streifen erwischen, weil er eben im Profil breiter ist.
Ich arbeite seit...hmmmm....got bin ich alt......19 Jahren mit Reifen, Du kannt mir also glauben das ich weiß wovon ich rede. Grundsätzlich müsste alles DIN genormte gleich sein, ist es aber nicht, jedenfalls bei den Pneus.

Gruß Carsten

Registriert seit: Sep 2002
Beiträge: 1,238
Likes: 2
veteran
Offline
veteran
Registriert seit: Sep 2002
Beiträge: 1,238
Likes: 2
Keine Regel ohne Ausnahmen, selbstverständlich weiss ich um diese Spielchen mit Differenzen zwischen Angabe und tatsächlichen Abmessungen.

Aber der Prüfer, der die Bereifung einträgt bzw das Gutachten erstellt, haftet für das was er begutachtet, und deshalb gibt es sehr wohl noch weiterhin Markenbindungen.

Es gibt sogar verbindlich eingetragene Luftdrücke, die weiterhin bindend sind. Die Aufhebung der Markenbindung bezieht sich auf die Serienbereifungen, die Bestandteil der ursprünglichen ABE sind.

Frag einfach beim TÜV mal nach, die sichern sich schon ab, keine Sorge.


Roland

Registriert seit: Apr 2003
Beiträge: 275
OP Offline
Registriert seit: Apr 2003
Beiträge: 275
Habe mich heute mit einem DEKRA-Außenprüfer, der auch
Sondereintragungen vornehmen darf, unterhalten. Die Freigabe
der Markenbindung betrifft nur die Serienbereifung.
Wenn Audi für Sonderfelgen bestimmte Reifenabrikate und
Größen vorschreibt, dann ist sichergestellt, daß beim Serienfahrwerk
keinerlei sicherheitsrelevanten Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
In diesem Falle bedarf es keiner Abnahme. Bei Montage anderer
Fabrikate ist eine Vorführung zur Prüfung der Freigängigkeit usw. erforderlich.
Übrigens sollte sich jeder beim Reifen h e r s t e l l e r nach dem Reifendruck
für sein Auto erkundigen, zwischen Autohersteller und Reifenhersteller gibts
erhebliche Unterschiede,bei mir: Audi 2,2 Dunlop min. 2,7
Gruß Peter

Registriert seit: Apr 2003
Beiträge: 309
Offline
Registriert seit: Apr 2003
Beiträge: 309
Hab grad vorn paar Tagen eine neue Reifengröße eintragen lassen (235 45 17), und zwar beim TÜV per Einzelabnahme. Der Typ hat einen Wahnsinnsaufstand veranstaltet, obwohl schon 245 40 17 ab Werk eingetragen sind, und hat mir dann die Originalfelgen (Boleros) mit Teilenummer und allen Zahlen die er finden konnte als bindend für die Reifengröße eingetragen, dass Reifenfabrikat aber nicht (sind Dunlop SP 9000).
Frank

Anonym
Unregistriert
Anonym
Unregistriert
Das hab ich, ich war 2 mal bei dem Verein zur Schulung.
Man muß ja Up to Date sein.
Und die Aussage kam direkt aus dem Schulungscenter und wurde mir bei einenem Stahlgruberleergang auch nochmal bestätigt.


Carsten


Moderiert von  Manfred H., Manfred M., Thorsten D 

Link in Zwischenablage kopiert
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.5
(Release build 20201025)
Responsive Width:

PHP: 7.4.28 Page Time: 0.020s Queries: 36 (0.016s) Memory: 0.6243 MB (Peak: 0.7131 MB) Data Comp: Off Server Time: 2025-05-07 03:26:29 UTC
Valid HTML 5 and Valid CSS