auf jeden Fall abmelden. Falls der Käufer nicht dran denkt, den Wagen umzumelden, gibt es Behördenärger ohne Ende (Finanzamt, Versicherung), ganz zu schweigen von den Problemen, die es gibt wenn was passiert (Unfall, Strafmandate). Außerdem ist so eine Ummeldung zumindestens in Frankreich nicht von heute auf morgen gemacht - das dauert Wochen.
Ein Freund von mir hatte mal seinen Wagen so verkauft und der Wagen wurde dann als Fluchtfahrzeug bei einem Banküberfall eingesetzt. Da kam Freude auf !
Das beste ist es, im Zuge des Verkaufs mit dem Käufer zur Zulassungsstelle zu gehen und den Wagen auf sog. Ausfuhrkennzeichen zuzulassen. Damit kann man , anders als mit "regulären" Kurzzeitkennzeichen, in genz Europa fahren. Die Dinger sind bis zu mehreren Monaten gültig. Bei dieser Prozedur wird auch gleichzeitig der Brief ungültig und der Wagen sozusagen von Amts wegen in D abgemeldet. Der Wagen muß dafür allerdings noch mindestens für die gewünschte Dauer der Zulassung TÜV haben, ASU ist egal. Die Versicherung dafür kostet pro Monat ca. 125 Euro.
Allerdings sollte er dann den Wagen schon bezahlt haben, weil diese Prozedur nicht reversibel ist. Falls das Geschäft platzt, muß der Wagen wieder "eingeführt" werden, mit allen Konsequenzen (neuer Brief, Vollabnahme).
Der Käufer aus Frankreich darf hier in D mit eventuell mitgebrachten französischen "roten nummern" nicht fahren und die Herren in Grün - speziell die Autobahnpolizei in BW - wissen das auch ganz genau. Das wird seeehr teuer (Fahren ohne Versicherung etc.pp). Mit deutschen roten Nummern in Frankreich zu fahren, ist zwar auch nicht erlaubt, aber geduldet - aber das ist dann sein Problem, nicht mehr das des Verkäufers.
Ich habe meinen V8 ja selber so nach Frankreich "exportiert" und eigentlich bis auf die extrem schleppende Zulassungsprozedur in F (das dauert Monate) keine Probleme gehabt.