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Hallo zusammen,
ich könnte ein Auto nach Frankreich verkaufen (keine Angst, nicht der V8).
In Deutschland habe ich es bisher immer so gemacht, dass der Wagen angemeldet blieb und der Käufer sich im Kaufvertrag verpflichtet hat, den Wagen innerhalb von 5 Werktagen ab- oder umzumelden. Hat auch immer gut geklappt.

Wie aber sieht das im europäischen Ausland aus. Kann ich das da auch so machen oder muß ich das Auto vorher abmelden und der Käufer muß eine rote Nummer (oder wie das auch immer in Frankreich geht) mitbringen?

Hat da schon jemand Erfahrungen?

Gruß und Danke
Jörg


Alkohol ist keine Antwort, aber man vergißt die Frage.
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Melde den Wagen ab.

Der Kaufer muß dann Ausfuhrkennzeichen mitbringen--(sowas wie die Kurzzeitkennzeichen--nur die haben ne rote Ecke)

Ich persöhnlich übergebe einen Wagen nur noch abgemeldet-mein Audi 80 fuhr noch 35 Tage so rum bis der neue Besitzer ihn endlich ummeldete --aus Fehlern lernt man.

Mfg
v8engel
Jörg

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Hi,
also ich würd den Wagen vorher auch auf jeden Fall abmelden, wer weiß auf was für Ideen der neue Käufer noch kommt. Beim Autoverkauf gilt, sowie noch für einiges andere, "Geh immer vom Schlimmsten aus, so kannst du nur positiv überrascht werden."


V8 das Kracht
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auf jeden Fall abmelden. Falls der Käufer nicht dran denkt, den Wagen umzumelden, gibt es Behördenärger ohne Ende (Finanzamt, Versicherung), ganz zu schweigen von den Problemen, die es gibt wenn was passiert (Unfall, Strafmandate). Außerdem ist so eine Ummeldung zumindestens in Frankreich nicht von heute auf morgen gemacht - das dauert Wochen.

Ein Freund von mir hatte mal seinen Wagen so verkauft und der Wagen wurde dann als Fluchtfahrzeug bei einem Banküberfall eingesetzt. Da kam Freude auf !

Das beste ist es, im Zuge des Verkaufs mit dem Käufer zur Zulassungsstelle zu gehen und den Wagen auf sog. Ausfuhrkennzeichen zuzulassen. Damit kann man , anders als mit "regulären" Kurzzeitkennzeichen, in genz Europa fahren. Die Dinger sind bis zu mehreren Monaten gültig. Bei dieser Prozedur wird auch gleichzeitig der Brief ungültig und der Wagen sozusagen von Amts wegen in D abgemeldet. Der Wagen muß dafür allerdings noch mindestens für die gewünschte Dauer der Zulassung TÜV haben, ASU ist egal. Die Versicherung dafür kostet pro Monat ca. 125 Euro.
Allerdings sollte er dann den Wagen schon bezahlt haben, weil diese Prozedur nicht reversibel ist. Falls das Geschäft platzt, muß der Wagen wieder "eingeführt" werden, mit allen Konsequenzen (neuer Brief, Vollabnahme).

Der Käufer aus Frankreich darf hier in D mit eventuell mitgebrachten französischen "roten nummern" nicht fahren und die Herren in Grün - speziell die Autobahnpolizei in BW - wissen das auch ganz genau. Das wird seeehr teuer (Fahren ohne Versicherung etc.pp). Mit deutschen roten Nummern in Frankreich zu fahren, ist zwar auch nicht erlaubt, aber geduldet - aber das ist dann sein Problem, nicht mehr das des Verkäufers.

Ich habe meinen V8 ja selber so nach Frankreich "exportiert" und eigentlich bis auf die extrem schleppende Zulassungsprozedur in F (das dauert Monate) keine Probleme gehabt.



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Hallo,
auf jeden Fall abmelden und die Nummernschilder behalten!!!
Ich wohne in Frankreich und sehe immer wieder, dass hier KFZ mit deutschen Kurzzeitkennzeichen oder entwerteten Kennzeichen Ewigkeiten rumfahren.
Herzliche Grüsse,
Konrad

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Mach ich auch (mit mittlerweile abgelaufenen Exportnummern rumfahren). Ist zwar nicht 100%legal, wird aber geduldet. Selbst bei einer Polizeikontrolle gibts keine Scherereien, sofern eine gültige (französische) Versicherung vorgezeigt werden kann und der entsprechene Papierkrieg mit der Präfektur griffbereit im Handschuhfach liegt.

Daß das soviele machen, liegt am Preisgefälle zwischen D und F und an der französischen Zulassungsprozedur, die EWIG dauert. Ich habe einen 91er 3,6 der in F in der Form (6-Gang) erst ab 92 verkauft wurde und für den kein Datenblatt existiert. Seit über einem halben Jahr geht das nun mit der Zulassung und kein Ende in Sicht.


Aber wenn es erstmal soweit ist - nie wieder KFZ-Steuer! Aber dafür GELBE (!) Nummernschilder - dabei hätten die alten schwarzen doch so gut zu dem schwarzen Auto gepaßt....

Nochmal:
Als deutscher Verkäufer würde ich NIEMALS einen noch angemeldeten Wagen an einen potentiellen Käufer mit Exportabsichten geben. Das Missbrauchspotential ist einfach zu hoch.


Moderiert von  Manfred H., Manfred M., Thorsten D 

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