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#24495 28.03.2003 04:24
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Moin moin,

so hab meinen Umrüstatz auch grad von der Post geholt aber nun schau ich mir die ABE an und da steht ab bei Baujahr 01/89 meiner ist aber Erstzulassung 19.09.88. Kann mich da mal jemand zu aufklären was das jetzt für mich heißt???

Grüße Claudius


Grüße aus Hannover www.itcr.de Claudius
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!!!! WICHTIG: Das Nachfolgende gilt nur für Fahrzeug mit Baumonat vor 01.89 oder OHNE ABE Nr. auf Seite 4 im
Kfz Brief !!!!

Unserer Kenntnisstand ist seit heute Folgender:
Die ersten Audi V8 wurde ab September 88 bis 1.89 wie bei einem "Prototyp" ohne ABE Nr. mit einer Einzelzulassung ausgeliefert, d.h. bei der Erstellung der ABE für die EURO 2 Nachrüstung konnten diese Fahrzeuge nicht berücksichtigt werden.
Besitzer dieser Fahrzeuge, sowie auch alle Anderen, die keine ABE Nr. in Ihrem Kfz Brief (z.B Re-Importe / Ersatzbrief) auf Seite 4 haben, sollten wie folgt vorgehen:
1.) VOR DEM EINBAU mit dem Fahrzeug, dem Nachrüstsatz und dem Fahrzeugbrief zu TÜV/DEKRA gehen und dort nachfragen ob nach dem Einbau diese Nachrüstung von dieser Stelle eingetragen werden kann.
2.) Diese Frage sollte mit ja beantwortet werden, da die Fahrzeuge bezgl. der emissionsrelevanten Bauteile mit denen ab 01.89 identisch sind.
3.) Danach den Nachrüstsatz einbauen (lassen)
4.) AU machen lassen
5.) bei der o.g. Stelle den Nachrüstsatz eintragen oder Fahrzeugänderungsbericht erstellen lassen
6.) mit den Fahrzeugpapieren /Fahrzeugänderungsbericht zur Zulassungsstelle fahren u. die Papiere ändern lassen.
7.) endlich Steuern sparen.

Falls TÜV/DEKRA Probleme machen sollten bitte freundlich hartnäckig bleiben.

Wenn jemand wider erwarten doch einen AUDI V8 3,6 l vor 89 mit einer ABE Nr. im Kfz Brief auf Seite 4 hat, bitte sofort an uns unter 030 787 44 92 faxen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Reich
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Hallo Herr Reich,

wird es dafür noch nachträglich eine ABE geben oder muss ich zwingend den Umrüstatz eintragen lassen bzw den Änderungsbericht erstellen lassen? Weiss jemand welche Kosten da jetzt zusätzlich auf mich zu kommen?


Grüße aus Hannover www.itcr.de Claudius
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Guten Abend Claudius,

wenn es nur das Baujahr vor 89 gewesen wäre, hätte die ABE der Nachrüstanlage problemlos auch auf die Fahrzeuge vor 89 erweitert werden können.Da diese Fahrzeuge aber mit einer Einzelabnahme in den Verkehr gekommen sind und somit selber keine ABE Nr. haben, ist der Weg über TÜV/DEKRA nötig.
Der Preis ist leider ein wenig Ermessensspielraum und kann EURO 50,-- aber auch darüber liegen.
Um noch einmal zusammenfassend zu antworten, der Umweg entsteht nicht durch das Baujahr, sondern durch die fehlende ABE Nr. im Kfz Brief.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Reich
Reich u. Sohn Kfz

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Hallo Herr Reich,

vielen Dank für die Infomationen. Nach einem Besuch bei der Dekra hat sich also folgendes herraus gestellt. In den alten Bundesländern kann diese Eintragung NUR der TÜV machen. Ein weiteres Problem könnte werden das in ABE ein Hubraum von 3562 ccm steht in meinem Fahrzeugbrief allerdings ein Hubraum von 3520.

Ich werde also heute Nachmittag zum TÜV fahren und versuchen für mein Fahrzeug eine Einzelabnahme (ich glaube es war § 19 2) für den Euro 2 Umrüstatz zu erhalten. Über die Ergenisse werde ich hier natürlich berichten.


Grüße aus Hannover www.itcr.de Claudius
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Moin moin,

zur allgemeinen Kenntnis und zur Diskusion:

Heute ist zwischen mir und Herrn Reich follgende Kommunikation gelaufen. Meiner Meinung nach hätte es nicht sein müssen. Vielleicht mögen ja einige Leute dazu mal einen Kommentar abgeben wie Sie die Sachen sehen. Bitte von unten nach oben lesen.


Originaltext der E-Mail:


Sehr geehrter Herr Reich,

natürlich ist es Ihr gutes Recht, wenn Sie auf die von Ihnen vorgenomme Preissenkung hinweisen. Auch ist natürlich dieses sehr lobenswert, da in der heutigen Zeit so ein Vorgehen nicht normal ist. Ich werde den Umrüstatz nicht an Sie zurücksenden, da ich Ihn schon verbaut habe und ich mich an die entsprechenden Regeln halte. Wahrscheinlich ist meine Blauäugigkeit schuld dran, denn ich hab das Problem von vornherein auf mich zukommen sehen nachdem ich Ihre Ausführung auf der Rechnung gelesen habe (Abe überprüfen usw.) Natürlich wollen auch Sie sich nur absichern. Ich finde es sehr schade dass Sie die gute Aktion wo auch ein einwadfreies Produkt rausgekommen ist jetzt so beenden, dass Sie sich die Blöße geben und mit Polemik auf eine sachlich fundierte Anfrage antworten. Eine einfach Antwort wie z.B. Herr Rücker der Sachverhalt war uns so nicht bekannt hätte vollkomen gereicht und mich zu frieden gestellt.

Mit freundliche Grüßen

Claudius Rücker

----- Original Message -----
From: Autoreich
To: Claudius Rücker
Sent: Monday, March 31, 2003 2:43 PM
Subject: Re: Euro 2 Umrüstatz für Audi V8 Fahrgestell-Nr.



Sehr geehrter Herr Rücker,

in den Bestellunterlagen muß nicht darauf hingewiesen werden, daß eine ABE Nr. im Kfz Brief vorhanden sein muß.
Es war uns nicht bekannt, daß Ihr Fahrzeug keine ABE Nr eingetragen hat.
Ich finde es absolut "fair" von Ihnen über einen Kostenübernahme zu sprechen und dabei völlig zu vergessen, daß wir den Preis gegenüber der Bestellung um 100 EURO gesenkt haben.Diese Preissenkung macht eine von uns nicht zu verantwortende Einzelabnahme auf jeden Fall wett.
Ich behalte mir vor, Ihr Mail im AUDI V8 Forum und unsere Antwort zur Diskussion zu stellen.
Sollte Ihr Fahrzeug vor 89 erstzugelassen sein, steht es Ihnen frei, uns den unmontierten Nachrüstsatz wieder zurück zuschicken.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Klaus Reich
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Fax: 030 787 44 92
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----- Original Message -----
From: Claudius Rücker
To: autoreich@onlinehome.de
Sent: Monday, March 31, 2003 2:28 PM
Subject: Euro 2 Umrüstatz für Audi V8 Fahrgestell-Nr.


Sehr geehrter Herr Reich,

in den von Ihnen zur Verfügung gestellten Bestellunterlagen wurde nicht darauf hingewiesen, daß eine ABE Nr. im Fahrzeugbrief eingetragen sein muß. Des weiteren war Ihnen das Baujahr / Erstzulassung meines Fahrzeuges, sowie andere Eigenschaften wie z.B. der Hubraum bekannt. Bei einer genauen Überprüfung der Unterlagen Ihrerseits, hätte auffallen müssen, das die von Ihnen mitgelieferte ABE nicht für mein Fahrzeug gültig ist und somit der zwischen uns geschlossene Vertrag, auf Grund von nicht Erfüllung, nicht rechtskräftig ist. Da Sie und ich mit Sicherheit an einer fairen Lösung für beide Seiten interessiert sind, denke ich das wir uns auf eine Kostenübernahme, der durch die Einzelabnahme mehr entstehenden Kosten, Ihrerseits einigen können. Es wäre schön wenn Sie meine Ansicht in diesem Sachverhalt teilen und mir die Kostenübernahme bestätigen würden.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Claudius Rücker


Grüße aus Hannover www.itcr.de Claudius
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Hi Claudius,
es gibt doch bestimmt noch andere ´88er mit NullNr.,die werden doch das gleiche Problem haben,ebenso alle Langen V8´s und auch die 4,2er mit Nullen,vielleicht kann man das Gutachten für diese Modelle ausweiten oder einen Anhang mit der Änderung beifügen ?
Das geht aber nur Seitens des Antragstellers,also die Fa. Reich,Gat oder wer auch immer der Antragsteller war.
Damit bin ich mit meinem Langen raus aus der 4,2er Umrüstung und mein normaler hat sowieso schon den B&B Satz drinnen.
Eure Korrespondenz hätte ich nicht Online gestellt.
Besser ist immer im Vorwege nach Lösungen zu suchen und sich nicht mit Mails zu "torpedieren",allerdings sind damit beide Parteien gemeint.
Ich hoffe ihr bekommt das noch auf die Reihe.
Gruß Thomas


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Frag doch mal bei Günter R. an, der hat nen langen 3,6er und den Satz bereits eingebaut un durch den TÜV gebracht damit:-)

Gruß, Olaf


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Moin Olaf,

jupp das werde ich machen. Allerdings bei Ihm müsste die ABE gelten ist. Den sein Lütter müsste ja nach BJ 88 sein.


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ist aber ein langer, und daher die 0000 im FZ-Brief.

Gruß, Olaf


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Nochmals an Alle die einen V8 3,6l vor 89 oder ein Fahrzeug ohne ABE Nr. haben.

Als wir damals die Bestellaktion starteten, haben wir versprochen einen Nachrüstsatz mit ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) zu liefern.Leider täuscht der Begriff "Allgemein" etwas über den sehr engen Verwendungszweck einer solchen Betriebserlaubnis.
Denn dort wird sehr eindeutig u. genau beschrieben für welche Fahrzeuge das Zubehörteil verwendet werden darf.
Einer dieser Kriterien ist die eigentliche Fahrzeug ABE, dargestellt durch die ABE Nr. im Brief.
Wenn nun eine Angabe im Brief fehlt (hier die ABE Nr.) ist es für die Zulassungsstellen meistens nicht möglich, den Zubehörsatz in die Fahrzeugpapiere einzutragen, da sie als Behörde nicht in der Lage ist, dieses Fahrzeug eindeutig zu identifizieren.Hier ist jetzt TÜV/DEKRA (leider kostenpflichtig) gefragt, zu bescheinigen, daß der dort einzeln vorgestellte V8, dem V8 abgasrelevant entspricht, der in der ABE der Nachrüstanlage aufgeführt ist.
Das Problem in unserem konkreten Fall ist also nicht das Baujahr vor 89 sondern die fehlende ABE Nr. im Brief. Wäre es nur das Baujahr gewesen u. hätte wir eine Briefkopie mit ABE Nr. eines solchen Fahrzeuges erhalten, wäre eine Erweiterung auf die Fahrzeugevor 89 problemlos möglich gewesen.
Was mich zu meiner vielleicht etwas zu "kalten" Antwort gegen über dem Forenmitglied Claudius bewogen hat, ist die Tatsache, daß er am 28.03.03 17:24 hier von seinem berechtigten Problem mit der ABE berichtet hat, ich in einer Antwort um 22:22 Uhr die Sachlage u. auch die Vorgehensweise sicherheitshalber VOR dem Einbau mit der Nachrüstanlage zu TÜV/DEKRA gehen schildere, dann aber von Ihm einen Tag später Im "Talk" ein Posting lese, daß der Nachrüstsatz schon eingebaut wurde u. ich heute ein E-Mail von Ihm in formaljuristische Ausdrucksweise bekomme, daß wir doch die Kosten gesamt oder anteilig für die Einzelzulassung übernehmen mögen.
Ich denke so kann es nicht gehen und darum noch einmal für alle V8 3,6l Besitzer deren Schmuckstück vor 89 gebaut wurde:
VOR DEM EINBAU ZUM TÜV/DEKRA GEHEN UND SICH DIE EINZELZULASSUNG ZU SICHERN LASSEN UND DANN BITTE ERST EINBAUEN (LASSEN).
Wir haben leider keine andere, uns bekannte, Möglichkeit.
Ich bin mir von meinem Verständnis u. auch nach Rücksprache mit GAT sicher, daß es so klappen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Reich
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Hallo Herr Reich,

Ihr Posting zur Bantwortung meiner Frage bzgl. des Problems mit der ABE erreichte mich erst nach dem Einbau. Dieser war nämlich bis auf zwei Stecker am Freitag um 20.15 Uhr beendet. Das stellt für mich auch gar nicht das Problem dar, da ich wie geschrieb den Umrüstatz behalten werden.

Fakt ist doch und das kann man auch eindeutig aus den entsprechenden Unterlagen entnehmen, das es nicht so gelaufen ist wie es sollte. Die Ihnen gesendet E-Mail sollte eindeutig klar stellen wo ich ein Problem sehe und ob dieses in einer vernüftigen Art und Weise gelöst werden kann. Natürlich kann man sich davon persönlich angeriffen fühlen. Es entsprach Ihrem gutdünken sich darauf einzulassen oder zu sagen: Herr Rücker das sehe ich anders.

Der folgende Satz war für mich sehr ausschlaggebend und zeigt durchaus das Sie sich, genau wie ich durch meine verfrühte Montage des Umrüstatzes, Ihrer Schuld bewusst sind: "Sollte Ihr Fahrzeug vor 89 erstzugelassen sein, steht es Ihnen frei, uns den unmontierten Nachrüstsatz wieder zurück zuschicken."

Vieleicht hat diese Angelegenheit ja auch für beide Seiten etwas gutes. Sie wissen für die Zukunft, das Sie sich vor der Angebotsabgabe noch etwas genauer Informieren müssen und ich weiss das man ganz genau kontrolieren muss ob man das erhält was man bestellt hat, bevor man es verbaut.

Ich habe morgen früh um 7.30 Uhr einen Termin beim TÜV und bin sehr gespannt ob ich den Umrüstatz eingetragen bekomme.


Grüße aus Hannover www.itcr.de Claudius
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Hallo Claudius,

ich wünsche Ihnen in unser aller Interesse einen techn. aufgeschlossenen Prüfer und bei Desinteresse ruhig
eine Rangordnung höher ansprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Reich
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Hallo Herr Reich,

der erste Zwischenbericht. Ich werde für mein Fahrzeug wohl neue Kats benötigen da der CO-Wert bei 3800 Undrehungen bei 0,42 und der HC Wert bei 46 lag. Eine "normale" AU habe ich natürlich ohne Probleme erhalten... Ob der Umrüstatz eingtragen wird kann ich also nach dem mir zur Zeit vorliegendem Kenntnissstand nicht sagen. Für alle anderen die das selbe Prozedere durchlaufen müssen wie ich Ihr solltet nicht alles auf einmal machen lassen wollen sondern wirklich das ganze in mehreren Schritten durchführen lassen. Erst Einbaubestätigung dann Au dann zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle. Die Kosten für die für das Gutachten § 19.2 StVZO belaufen sich 30 Euro (Netto). Die kosten für die AU beim TÜV belaufen sich auf 31,55 Euro (Netto).


Grüße aus Hannover www.itcr.de Claudius

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