Hallo zusammen ! Ich habe nun endlich die Bolerofelgen in Größe 8 x 17 ET35 erstanden. Ich möchte gerne die Reifengröße 245/40/17 fahren und NICHT tieferlegen (alles original lassen). Eingetragen sind bis jetzt weder die Felgen noch die Reifen. Die Größe ist aber lt. Gutachten erlaubt. Ich weiß, daß es diese Kombination auf dem V8 original gab, aber: wenn ich nun nachträglich die Felgen/Reifen-Kombination eintragen lassen will, muß ich dann damit rechnen, daß was umgebaut werden muß ? Hat jemand von euch diese Kombination nachträglich gekauft und nachträglich eintragen lassen ? Ich will nur gerüstet sein, weil ich doch mit komplett montierten Rädern zum TÜV muß. Ich habe keine Ahnung, wie das mit Eintragungen läuft...
Danke für eure Hilfe und Gruß, Matthias von der sonnigen Bergstraße (19,5 Grad !!)
Ach so, nochwas vergessen: Ist es Vorschrift, in der Ersatzradmulde einen Reifen mitzuführen, der die gleiche Größe hat wie die, die man fährt ? Guckt da der Tüv bei der Eintragung drauf ? Daß ich das Ersatzrad nicht verwenden kann (225/50/16) ist mir schon klar...
bin mir da zwar nicht sicher aber meiner Meinung nach brauch man kein Ersatzrad mitzuführen. Der aktuelle M5 hat auch nur nen Kompressor mit ner Flüssigkeit und kein Ersatzrad. Das haben wir neulich schmerzlich erfahren müssen... Andere aktuelle Fahrzeuge haben soweit ich weiss gar keins mehr, sondern nur noch diese Flüssikeitssysteme. Dann gibt es ja noch die Noträder die sind ja auch kleiner als die Serienbereifung von daher wäre es nicht logisch und beim Tüv hat man mein Ersatzrad auch noch nie kontroliert.
Hi, die Felgen kannst Du problemlos eintragen lassen, am Fahrzeug muß nichts geändert werden. Eventuell bekommst Du beim Audihändler eine Freigabe, die dann eingetragen werden kann. Ich empfehle übrigens 235/45er Bereifung, sind etwas günstiger und laufen Spurrillen nicht so stark nach. Gruß Sebastian
Hallo Sebastian, 235 darf ich nicht fahren, ist laut Teilegutachten nur für den 3,6er erlaubt. Ich muß also die 245er fahren. Steht da zumindest so drin !
Bei meinem 4.2 sind 235/45 im Zusammenhang mit BBS 8,5x17 eingetragen. Dürfte kein Problem sein daß einzutragen. Kann auch nicht nachvollziehen, wieso Unterschiede zwischen 3.6 und 4.2 im Gutachten sind.
auf den Boleros würde ich 245/45*17 fahren. Das ist die Größe, die das V8 Sondermodell Evo eingetragen hatte.
Vorteil: Mehr Komfort, größerer Räder (etwa mehr als Aero) und ein etwas ausgefüllteres Radhaus. 245/40*17 ist vom Durchmesser kleiner als Aero mit 215/60*15.
Mich würde interessieren was Du für die Felgen hingelegt hast. Ich bin auch noch auf der Suche, finde die Angebote die ich hab aber irgendwie zu teuer.
... ich habe für die Bolero ET 35er Felge das Votex Teilegutachten und hier wird nicht zwischen 3.6 und 4.2 unterschieden. Es wird immer nur vom V8 Typ D11 gesprochen.
Es wird zwar nur vom Typ D11 gesprochen aber es wird nach Motorleistung unterschieden. Bis 184 KW = 235/45/17 180 - 206KW = 245/40/17 Heißt doch, daß ich mit einem 4,2er die 245er fahren muß oder ?
Hallo Maik ! Bekomme ich die Felgen in der Größe, die du vorgeschlagen hast, eingetragen ? Die von dir genannte Reifengröße ist im Teilegutachten nicht vorgesehen ! Ich will nicht unbedingt zum TÜV fahren und die sagen dann "ÄÄTSCH" !
die Bolero-Felgen (ET35) sind bei jedem V8 ab Modell 92 ab Werk eingetragen. Normalerweise mit 245/40er Bereifung, der Evo hat 245/45er Reifen im Brief. Ich werde probieren, die Reifen mit einem kopierten Brief (evtl. beglaubigt) und ein Blatt aus dem Leitfaden, wo die Reifengröße erwähnt ist, eintragen zu lassen. Meine Werkstatt meinte, das sei kein Problem.
Selber zum TÜV fahre ich selten. Ich habe den Eindruck, dass die dann eher den Besserwisser und Oberlehrer spielen, als wenn ich so etwas direkt über die Werkstatt abwickele.
Die eingetragenen 245/40x17 meinen aber die besagten Bolero 10-Speichenfelgen. Es sind die einzigen 17"-Felgen, welche gegen Aufpreis für den V8 lieferbar waren.
Ja klar du hast natürlich recht. Was ich aber meine ist das wenn im Brief/Schein nicht explizit ein Fabrikat oder eine ID vermerkt ist, ich auch daran nicht gebunden bin.
Da es sich um ein Anbauteil handelt, muss es nur die im Brief vermerkten Bedingungen erfüllen, wie zB. bei Reifen auch.
Bei meinem Motorrad zB. steht drin ..180/55/17 Y auf LM-Rad 6.25x17...Fabrikat Marvic.., bei einem Mazda den ich mal hatte stand ...auf LM-Rad....Fabrikat ENKEI..usw.
Also stehen bei uns im Brief quasi Felgen einer definierten Dimension ohne Markenbindung. Es gelten darüberhinaus nur allgemeine Betriebsvoraussetzungen wie der Nachweis der Gestaltfestigkeit. Genau das wurde mir nämlich "amtlichenaugesseitig" erklärt.
Das Eintragen von Felgenhersteller kommt aber mitunter schon vor, mein Männe hatte sogar eine spezielle Nummer (sag ich jetzt mal so laienhaft) damals in seinem E31S-Fahrzeugschein, da der Hersteller bei Diebstahl den Satz ersetzte.