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#262607 03.09.2010 03:50
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Hallo,meine Freundin hatte mit Ihren Audi 80 einen verschuldeten Unfall. Sie hat Schadenfreiheitsklasse SF 14. Weiß jemand von Euch wie weit sie jetzt zurückfällt? Danke im Voraus, Gruß Gerd

Beck G. #262608 03.09.2010 04:11
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Hallo,

das ist grundsätzlich versicherungs- und vertragsabhängig!

Entweder hast Du noch die bei Vertragsabschluss gültigen Vers.bedingungen (müssen ausgeändigt werden) oder Du musst das bei Deiner Vers. erfragen!

Hauptsache ist nichts Körperliches passiert! Oder?


--- Gruß aus Bocholt Kai
Beck G. #262609 03.09.2010 04:52
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Meine stuft mich z.B. pauschal 4 Jahre zurück bei einem Haftpflichtschaden.

Beck G. #262610 03.09.2010 06:07
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Hallo Gerd.
Wie Kai schon schrieb ist dies von der Gesellschaft abhängig.

Z.B. bei meiner HUK habe ich einen Schuß frei, ohne zurück gestuft zu werden... weil es ein Neuvertrag ist...

Gruß Manfred M.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz
Manfred M. #262611 03.09.2010 06:38
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Hi

Das ist bei der RuV auch so.


Audi V8 Vorsprung ist der Wille, sich von Gewöhnlichen abzuheben.
Manfred M. #262612 04.09.2010 08:13
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Wie ist es denn wenn die Versicherung recht unverschämt ist und uns nun sehr weit abstuft kann man dann die Versicherung wechseln? Es ist überigens die VHV Gruß, Gerd

Beck G. #262613 04.09.2010 08:18
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In Antwort auf:

Wie ist es denn wenn die Versicherung recht unverschämt ist und uns nun sehr weit abstuft




Hallo,

das ist keine Willkür, sondern vertraglich oder in den Vers.bedingungen festgelegt! Frag doch einfach bei der Service-Nummer Deiner Versicherung an, bevor Du lange herumspekulierst!

Ein Versicherungswechsel aufgrund eines Schadens ist nur aufgrund einer Kündigung einer der beiden Vertragspartner möglich (Fristen beachten). Eine vertraglich festgelegte Heraufstufung ist keine Tariferhöhung, welche ein ausserordentliches Kündigungsrecht beeinhaltet!


--- Gruß aus Bocholt Kai
Kai E. #262614 04.09.2010 08:25
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Aber zum Jahresende kann man doch die Versicherung wechseln oder? Ich dachte auch nicht das die Rückstufung bei jedem Versicherer anders ist. Beim nächsten Versicherungswechsel werde ich da aber ein besonderses Auge auf diese Koditionen werfen!

Beck G. #262615 04.09.2010 08:30
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Hallo,

in der Regel laufen die Versicherungsverträge vom 01.01. bis zum 31.12.! Mit meistens einmonatiger Kündigungsfrist ist bei vielen Versicherungen der November der Wechselmonat - aber wie geschrieben, nur nach Kündigung oder Beitragsanhebung. Dann hat der Versicherungsnehmer ein ausserordentliches Kündigungsrecht.

Bei fast allen Altverträgen gibt es diese vereinbarten Rückstufungen. Aktuell werben viele Versicherungen mit diesen "Rabattrettern". Ist halt wie bei den Beiträgen ein Punkt, welcher verglichen werden muss!

Man kann auch mit seiner Versicherung reden und seinen Vertrag auf die aktuellen Konditionen anpassen lassen. Das bieten viele Vers. inzwischen auch von alleine an - immerhin wollen die auch Kunden behalten!


--- Gruß aus Bocholt Kai
Kai E. #262616 04.09.2010 08:40
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Hallo KIai, aber im nachhinein werde ich diese Konditionen wohl nicht mehr ändern können. Nur dann für zukünftige Ereignisse. Ich finde es nur nicht richtig das das jede Versicherung anders regelt.Das heißt wenn sie uns sehr weit abstufen werde ich auch von anderen Versicherungen zu diesen schlechten Konditionen übernommen. Gruß, Gerd

Beck G. #262617 04.09.2010 08:44
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In Antwort auf:

Ich finde es nur nicht richtig das das jede Versicherung anders regelt.




Ja, so ist das in der freien Marktwirtschaft. Der Kunde kann frei entscheiden, welchem Anbieter er sein Vertrauen schenkt. Auch wenn Du das jetzt sicherlich nicht hören möchtest, ist das ein Punkt, um den Du Dich schon selber kümmern musst!

In verschiedenen Supermärkten kostet ein und das gleiche Produkt auch schon mal unterschiedliche Preise. So ist das nun einmal ...

Sorry, ist nicht böse gemeint!


--- Gruß aus Bocholt Kai
Kai E. #262618 04.09.2010 08:47
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Ja schon klar nur wußte ich das bis jetzt nicht. Aber in Zukunft werde ich da besonders darauf achten.

Beck G. #262619 04.09.2010 08:52
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Gerade bei Versicherungen muss man sich schon häufig mit den zahlreichen Details eines Vertrages beschäftigen, um Angebote wirklich vergleichen zu können.

Neben dem reinen Beitrag (mal von gleichen Rahmenbedingungen wie Fahrer, Jahresfahrleistung, Garage etc. ausgehend), spielen noch andere Dinge eine relevante Rolle: Der hier angesprochene "Rabattretter", bei eigenen Kaskoschäden eine vorgegebene Werkstattbindung und viele weitere Dinge!

Also viel Spaß beim Vergleichen! Lohnt sich häufig!

Kleiner Tipp: Sprich trotzdem mit Deiner jetzigen Versicherung und lass Dir ein Angebit mit aktuellen Tarifen machen. Man wundert sich, was heute preislich (und vertraglich) alle machbar ist!


--- Gruß aus Bocholt Kai
Kai E. #262620 04.09.2010 09:08
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Hallo Kai,danke für den Tipp. Werde mit der jetzigen Versicherung noch mal Reden. Der letzte Unfall war vor 15 Jahren,das wird doch wohl berücksichtigt denke ich. Gruß, Gerd

Beck G. #262621 05.09.2010 11:56
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Bei Unfällen bin ich nach dem Aufprall immer in den Sitz zurückgefallen.



V8 und jetzt Lada 4x4
Beck G. #262622 05.09.2010 01:34
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Im Schadenfall kann man die Versicherung sofort kündigen.
Aber SF 14 dürfte um die 40% sein. Die Hochstufung wird wahrscheinlich bei 45% resultieren, höchstens bei 50%. Ob sich da ein Wechsel auf die Schnelle rechnet?
Besser die nächsten Wochen nutzen und sich schlau machen und dann, falls man was besseres gefunden hat einfach normal bis zum 30.11. kündigen.

Michael Ernst #262623 05.09.2010 02:28
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Hallo Michael, SF 14 ist 40% bin seit 3 Jahren auf 40%. Dann dürfte wohl die Rückstufung nicht so hoch ausfallen. Na ich lass mich mal überraschen.Gruß Gerd


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