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#253509 10.06.2010 01:29
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journeyman
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Man hat mir vor einigen Wochen meinen C4 2.5 TDI (94) zusammengeschoben und nun streite ich mit der Versicherung um den Restwert. Die Versicherung hat 400 Euro Restwert angegeben, was natürlich (erwartungsgemäß) völlig lächerlich ist. Das Fahrzeug ist wirtschaftl. Totalschaden (klar) und das rechte Heck ist bis zum Rad zusammengeschoben. Also Rahmen verzogen und Heck komplett im Eimer. Ansonsten ist das Fahrzeug tiptop und hat erst 170tkm runter.
Habt ihr Erfahrungswerte, was ich als Restwert ansetzen könnte? Wenn ich ihn in Teilen anbieten würde, würde ich locker auf 2000 Euro kommen. Ich persönlich denke, dass 1200 Euro realistisch wären, schon alleine der Motor.
Wie seht ihr das? Was kann ich von der Versicherung fordern?

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Ich kapiere deine Frage nicht ganz. Der Restwert wird doch vom Wert vor dem Unfall abgezogen, sollte also so niedrig wie möglich sein.
Wenn du das Wrack dann für mehr los wirst umso besser.
Für detaillierte Antworten zu dem Thema kann ich das [url=http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=idx]VP[/url] empfehlen

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Carpal Tunnel
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Hi

Dann behalt ihn für die 400 Euro.. und verscherbel das Ganze dann selbst für 1200 Euro...

Die Versicherungen gehen normalerweise doch hin und stellen den in so ne Börse ein... und schauen was angebote kommen... wenn du recht hast.. bietet einer mehr als die 400 Euro..

Frank


Ich kann zwar nix.. bin aber zu allem fähig (der Spruch ist bei mir schon Uralt...)
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Eben

Der Restwert ist der Wert den der Rest eben jetzt noch hat !!!

Der wird dir von Deinem Wiederbeschaffungswert(eines gleichwertigem Fahrzeug vor dem Unfall) abgezogen.

Die Widerbeschaffungswert wird anhand Fahrzeugbörsen ermittelt.

Je niedriger der Restwert desto mehr Geld bekommst Du ausgezahlt !

Für eine sogenannte Restwertbörse ist die Kiste aber mitlerweile uninteressant.


Mfg
Jörg

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Nein, es geht darum, was die Versicherung für das Wrack noch bezahlt, bzw die Firma, die das kaufen will zur Verwertung.

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Moin Oliver,
das ist aber ein Unterschied. Der Wiederbeschaffungswert ist wie schon erwähnt das was die Versicherung bezahlen muß, dass du wieder genau das gleiche Auto wie vor dem Unfall bekommst. Der sollte dann auch so hoch wie möglich sein und der Restwert wird von eben diesem abgezogen. Also so wenig wie möglich Restwert ins Gutachten.
Hab ich auch grad durch, war aber nur ein Ibiza der zusammen geschoben wurde
Viele Grüße
Martin

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Das ist natürlich ein wenig ausführlicher....
Schöne Nacht noch

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Hallo,

im Totalschadenfall wird nicht der Wiederbeschaffungswert gezahlt, sondern der Wiederbeschaffungsaufwand, also die Diefferenz von Wiederbeschaffungswert (Wert für ein Serienfahrzeug) minus Restwert (Wert nach dem Unfall) zuzüglich eventueller Umbauarbeiten, An-und Abmeldekosten, etc...

Bei Fahrzeugen unserer Baujahre ist die Ermittlung von WBW und RW nicht so einfach, den schließlich fahren nicht mehr so viele auf der Straße.

Ebenso ist das Einstellen in Restwertbörsen laut geltender Rechtssprechung keine Option zur Ermittlung des Restwertes, denn in diesen Restwertbörsen tummeln sich neben Sachverständigen und Aufkäufern auch Versicherungen und der dadurch ermittelte Restwert stellt zum Großteil keinen realistischen Wert dar.

Es ist schon richtig, daß je höher der WBW und je geringer der RW ist, Du umso mehr erhälst und die Versicherung lediglich die ermittelten Werte als Grundlage für die Schadensregulierung nutzt.

Das Fahrzeug ist und bleibt Dein Eigentum, ob Totalschaden oder nicht und wenn Du Dein Fahrzeug an jemand anderen Verkaufen möchtest, welcher eventuell mehr bietet, ist es Deine Pflicht, den Erlös der Versicherung anzuzeigen.

Wie gesagt, ein Totalschadengutachten für unsere Fahrzeuge ist nicht eben aus dem Ärmel geschüttelt, denn schließlich mußt Du die Möglichkeit haben, Dir durch den Erlös des Verkaufes und den Erhalt der Zahlung durch die Versicherung, ein gleichwertiges Fahrzeug beschaffen zu können.

Gruß

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Mal abgesehen davon, warum hat die Versicherung den Restwert bestimmt?

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ich denke, es war der Gutachter der Versicherung, der den Restwert bestimmt hat.


Grüße aus dem Westerwald Christoph Alles wird gut!
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Ja aber im Haftpflichschaden immer freie Gutachterwahl, egal ob Versicherung das Fahrzeug schon begutachtet hat oder nicht.

Niemals die regulierungspflichtige Versicherung die Schadensaufnahme machen lassen, das geht nach hinten los.

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ist mir schon klar.


Grüße aus dem Westerwald Christoph Alles wird gut!
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Du bist doch nicht gezwungen den Wagen abzugeben
zieh die 400 ab und verhöker den Rest auf dem freien Markt oder halt schlachten


Schöne Kombis heißen Avant
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Ein Geringer Restwert ist immer das Beste!! Ich kann auch nicht ganz folgen!! Sei froh!! Die Differenz bekommste ausgezahlt.. Und den Wagen musst du nicht abgeben.. Schlachte ihn selber, oder verkaufe ihn so, und schon werden aus 400€ 1000€ oder mehr!!


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Ist ja richtig, aber verkaufst Du ihn unmittelbar (laut BGH Rechtsprechung 6 Monate) nach dem Unfall, ist der Mehrerlös der Versicherung anzuzeigen.

Machst Du es nicht und über z.B. die Uniwagnis kommt es heraus, ist es Versicherungsbetrug.

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Ah, ok nun seh ich klarer, danke!

Es ist so, dass der Gutachter (die Gegnerische Versicherung hat drauf bestanden selbst zu begutachten), 1600 Euro Wiederbeschaffungswert zugrundgelegt hat und in der Restwertbörse jemand 400 Euro geboten hat. Also 1200 Euro von der VS würde ich bekommen. Über den Anwalt, der das regelt, haben wir nun 3000 Euro gefordert (abzüglich Restwert), da das Auto nur recht schwer zu bekommen ist in vernünftigem Zustand und wenn dann nur mit sehr hoher Laufleistung (hier in Österreich). Da sind 3000 Euro der normale Preis, den man für ein halbwegs vernünftiges Fahrzeug zahlen muss.
Da der Restwert mit 400 Euro dann recht niedrig festgelegt ist, ist wohl auch ein Gegengutachten nicht notwendig. Man wird sehen, auf was sich die Versicherung mit dem RA einigt.
Ich werd ihn dann wohl, nachdem die VS gezahlt hat, bei ebay zum Schlachten einstellen (mit schwerem Herzen), mal schaun, was ich da noch bekommen kann. Es gibt ja nicht mehr sooo furchtbar viele davon, vielleicht kann ich da noch einen halbwegs vernünftigen Preis für erzielen.
Und mit dem Gesamterlös wird der V8 wieder flott gemacht

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Carpal \'Tunnel
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Hallo,

da Du jederzeit das Recht auf einen eigenen Gutachter hast, würde ich mal mit einem sprechen, was der zum Wert des Fahrzeuges sagt!


--- Gruß aus Bocholt Kai
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stimme ich zu den ich sollte es wissen als Finanzmakler


MFG EGGY Manche Leute träumen von Fahrspass, andere fahren Audi.
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Ja, Scheuklappen?? Oder watt?? ICh verkaufe ihn dann eben nicht unmittelbar nach dem Unfall, oder im Vertrag steht ein anderer Preis!! Stellt euch doch nicht so dreijährig an!! ;-)

Eggy, dafür das du makler bist, hast du dir aber ne schlechte investition geleistet!! ;-)


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Hi Rainer,

nicht jeder denkt da mit und nicht jeder kennt die Rechtssprechung in dieser Hinsicht.

Hat nichts mit Scheuklappen zu tun sondern ist eher ein gut gemeinter Hinweis


Moderiert von  Manfred H., Manfred M., Thorsten D 

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