Am Sonntag,dem 7.2.10 hatte ich um genau 23.45 Uhr !!! (laut Mängelschein) einen Besuch von unserer freundlichen Polizei. Nur komischer Weise haben sie sich nicht bei mir gemeldet,jedoch haben sie einen Mängelzettel an meinem Winterauto (Ford Scorpio) hinterlassen. Ich solle doch innerhalb 7 Werktage meine HU und ASU erneuern und mich vorstellig machen. Ich wohne auf ländlichen Gebiet,auf meinen eigenen Grundstück,welches ca 100m entfernt von der Hauptstraße nur durch meinen privaten Weg zu erreichen ist. Da bei uns 23.30 Uhr das "Dorflicht" ausgeschalten wird,war es zudem noch stock dunkel. Ich wurde nie von der Polizei angehalten und verwarnt oder ähnliches. Wie soll ich das jetzt auffassen? Ist diese Aktion überhaupt rechtens?
Meinem Onkel ist das allerdings mal fast genauso ergangen. Da muß sich irgendjemand in der Stadt tagsüber die Plaketten angesehen haben und am nächsten Morgen hatte er den Mängelschein an seinem Auto welches hinter nem Jägerzaun geparkt war...
Teilweise gibt`s schon verrückte Sachen!
Liebe Grüße,
Daniel
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02er Audi S6 Avant
Die Aktion ist rechtens. Entweder du fährst nun zur Untersuchung oder du meldest ihn gleich ab. Andernfalls wird er auf deine Kosten zwangsabgemeldet. Ich bin schon ein halbes Jahr drüber, aber der Dicke steht auch nicht in D
Hi, also meines Wissens nach dürfen die Ordnungshüter ein privates Grundstück nur mit Erlaubnis oder wenn "Gefahr im Verzug" ist betreten. ich denke nicht das dein Scorpio gefährlich ist, höchstens vielleicht wenn du ihn gerade fährst . Was anderes ist es wenn sie den Wagen auf einem öffentlich zugängigen Platz bemängeln. So gesehen kannst du denen ja sagen das das Auto nur auf Privatgrund bewegt wird. In dem Fall kann deine Plakette dann von 1974 sein. Ich würde die Waldmeister einfach mal fragen wie sie denn an deine Windschutzscheibe gekommen sind um den Bescheid unter den Wischer zu klemmen.
Leider irre ich hier nicht. So wie du es beschreibst ist das allgemeine Rechtsempfinden. In diesem Fall liegt man da aber falsch. Ein zugelassenes Fahrzeug hat immer und überall, solage in D, eine gültige HU zu haben. Auch auf privatem Grund und in der Garage. Hat man oder will man keine HU dann hilft einzig und allein abmelden. (Auf Privatgrund kann man aber auch einfach die Kennzeichen abmachen. Der übereifrige Ordnungshüter darf auch das Grundstück zwechs Überprüfung betreten solange dieses nicht vollständig eingezäunt und das Tor zu ist. Also im Falle er einfach rein maschieren kann. Dann gilt es nämlich als öffentlicher Grund (was auch die meisten nicht wissen und schlimme Folgen haben kann, wenn man ohne Führerschein auf dem privaten Acker rumfährt.) Die eventuelle Stillegung erfolgt dann als Verwaltungsakt genau wie bei fehlendem Versicheungsschutz. Dagegen gibt's nicht mal Rechtsmittel. http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=73156&hl=privatgrund++ohne
Ich glaub das is dan auch die einzigste Ultimative Lösung, weil dann kommen die nicht rein ohne an sich selbst oder an Fremdem Eigentum Schaden anzurichten.
Gude Mario
Audi 100 CD Autom. Bj.83
Audi 200 20v Bj.89
Audi 5000 Bj.85
Audi V8 3,6 Autom. Bj.88
So,um allen aus dem Weg zu gehen,habe ich den Ford abgemeldet. Der bringt noch paar € bei der Abfrackprämie Aber ist schon unglaublich,was sich die Herren und Damen so raus nehmen können.