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OP
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Für alle die doch noch basteln wollen... HIER LESEN!!!
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Carpal \'Tunnel
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Carpal \'Tunnel
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Hallo Marc. Diesbezüglich ist auch in der aktuellen Auto-Bild ein Artikel. Insgesamt dürfen, können anscheinend nur 6 ältere Fahrzeuge auf XENON legal nachträglich umgerüstet werden mit den Gasentladungslampen von HELLA. Ausgenommen natürlich Modelle, die XENON als zusätzliches Extra ab Werk geordert bekamen z.B. 5er BMW, Mercedes E oder der VW Lupo. Das KBA hat mittlerweile auch die Polizei auf diese Problematik hingewiesen Im Falle eines Unfalls kann man mit den unerlaubten XENON-Blendern ziemlich alt aussehen. Gruß Manfred.  .
V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz
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Aber das ist doch wohl nicht so schlimm, wenn das nachgerüstete Xenon vom Tüv eingetragen wurde, oder irre ich mich da?
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Hi David,
genau das ist leider das Problem, es gibt einige TÜV-Ing.´s, die tragen sowas in die Papiere ein oder haben es zumindest bisher getan. Ich habe bereits einige solcher Fahrzeugscheine gesehen. Genau diese Gefälligkeits-Eintragungen sind rechtlich nicht haltbar und somit illegal. Leider hat in erster Linie der Verbaucher das Problem an der Backe. Somit sind 99% dieser Eintragungen hinfällig. Da diese Problematik jetzt sogar schon in der Presse dargestellt wird, ist die Polizei wohl schon darauf sensibilisiert worden...
Kommt Deine Mutter zwischen den Jahren wieder rauf?
Gruß Marc
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Carpal \'Tunnel
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Hallo David. Will da nicht eine XENON-Welle losschlagen, aber bei den illegalen Umbauten fehlt meistens schon mal die automatische Leuchtweitenregulierung. Zusätzlich sind ja vom Originalscheinwerfer vor Markteinführung eine Bauartgenehmigung mit dazugehörigem Leuchtmittel ausgestellt worden. Bei dem Umbau erlischt diese und damit auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und damit der Versicherungsschutz. Unter Umständen haftet dann der Fahrzeughalter - und zwar in unbegrenzter Höhe. Quelle Auto-Bild. Die rechtlichen Folgen darf der Kunde alleine ausbaden, denn die Hersteller verweisen oft im Kleingedruckten, dass der Xenon-Umbau nur dür Offroad-und Rallyezwecke gestattet ist. Mit dem TÜV-Eintrag müssen viele Bestimmungen erfüllt sein. Nur ein "freundschaftlicher" Eintrag für die Verkehrskontrolle mag einigen ausreichen. Erst wenn aber Unfälle mit Sach- und/oder Personenschäden im Raum stehen wird knallhart, und für meine Begriffe berechtigt, nachgeforscht. Ob wirklich das betroffene Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis hat. Und die wird sicher nicht der gleiche "freundliche" TÜV-Mann durchführen. Verlockend ist so ein XENON-Licht schon, aber ohne göltige Bauartgenehmigung absolut indiskutabel. Gruß Manfred.
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Hi Marc und Manfred,
was wäre mit folgendem Umbau: man nimmt einfach alles hinter den Frontgläsern heraus und setzt dort Serien-Xenon-Scheinwerfer mit der ganzen dazugehörigen Elektronik ein. Die Scheinwerfer vom alten 7er BMW z.B. sind doch nicht sonderlich gross und rund. Wenn die passen würden und man vorne einfach blankpolierte Gläser einsetzt - wäre das illegal? Das wäre doch ein legales System mit aller notwendigen Elektronik und die Wisch-Wasch-Anlage hat der V8 ja eh serienmässig. Einen Eintrag in den Fahrzeugschein würde man ja eh bekommen, nur wäre dieser vielleicht sogar "legal" vertretbar.
Meine Mutter kommt vielleicht zum grossen Neujahrsturnier hoch. Nur fehlt ihr bis jetzt der Partner. Schönen Gruss von ihr an Dich und Deine Mutter.
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Ja, es wäre immer noch illegal Die Gläser,ob blankpoliert oder nicht,sind nie auf Xenontauglichkeit getestet worden. Damit ist es wieder illegal. Entweder man läßt es sein,oder man bastelt sich Xenon rein und fährt mit erloschener Betriebserlaubnis herum. Nach dem Motto:legal?illegal?--scheißegal!!! Hier gibt es sogar schon Golf 1/2 und sogar Polo 2 mit Xenon. Aber ich denke das die Jungs von der Trachtengruppe grün/weiß da bald einen Riegel vorschieben werden. Mir ist das alles zu unsicher--ich bleibe lieber bei der Relaissteuerung und + 30% Glühlampen. Mfg v8engel  Jörg
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Jörg hat es bereits beantwortet. Nur das Gesamtkonzept hat eine ABE. Dazu gehört der gesamte Scheinwerfer, inkl. Streuscheibe, das Leuchtmittel, die Befestigung, die Bruchsicherheit (Verletzungsrisiko) und beim Xenonscheinwerfer noch zusätlich die Scheinwerferreinigungsanlage, die automatische Leuchtweitenregulierung und das Lampenkontrollgerät.
Außerdem hat keine TÜV-Station, keine normale Werkstatt und erst recht kein Hobby-Schrauber die Möglichkeit die nötigen Tolleranzen richtig einzustellen. Da kommt dann wieder nur das sauteure lichttechnische Gutachten bei einer Universität oder z.B. Hella in Frage. Nur so kann man und vor allem der TÜV ausschließen, daß es kein ungewolltes Streulicht oder einen Blendeffekt gibt.
Es ist nahezu ausgeschlossen an diesem sicherheitsrelevanten System etwas selbst zu bauen. Dagegen wäre ein RS6-Motor im V8 noch eine Kleinigkeit.
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Oh Mann Marc Mußt Du immer meine geplanten V8 Umbauten veraten???  Das wär schon was:RS6 im V8 Aber wenn Motorumbau dann lieber den V10tdi mit 750Nm Drehmoment-mjam  Aber dafür fehlt mir leider(noch)das passende Kleingeld. Mfg v8engel  Jörg
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Servus Marc,
ich haette da auch noch was zu dem Thema. Gab es beim A6 C4 nicht Xenon als Aufpreis? Ich dachte ich haette das mal gelesen... muss dann aber wohl extrem selten sein. Mich wuerde naemlich interessieren ob in den Muehlen damals auch schon eine LWR eingebaut war oder ob das damals noch nicht so "kritisch" beaeugt worden ist wie heute. Dann sollte es ja moeglich sein aus einem "toten" Fahrzeug das Xenon zu implantieren... und das ganz legal?
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Hi Jörg. Mittlerweile gibts doch schon 50% und von Osram +60% Glühlampen. Gruß Manfred.
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Richtig, es gab bereits 1993 für den alten C4 Audi 100 S4 4,2 Xenon als Option. Später dann natürlich auch für den C4 A6/S6. Diese Option wurde aber immer nur den starken Motorisierungen "genehmigt". Bei einem A6 2,0 gab es sowas nie in der Aufpreisliste. Dafür hatte der PLUS sie serienmäßig, ohne SRA und aLwR!
Natürlich kannst Du die Scheinwerfer einfach nachrüsten, wenn Du welche finden solltest. Theoretisch mußt Du auch beim Nachrüsten seit dem 01.01.98 die SRA und die aLwR nachweisen, nur wer will Dir nachweisen, daß Du die Xenons nicht bereits vorher nachgerüstet hast... Also ganz klar -> es ist möglich ohne größere Probleme.
Ein sehr großes Problem gibt es aber trotzdem: den Preis. Als neues Ersatzteil kosten die zwei original Xenon-Scheinwerfer die Kleinigkeit von EUR 2.500!!! Xenon war damals noch sauteuer!
Zuletzt bearbeitet von Marc Welsch; 28.10.2002 07:14.
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Hmm... gehen wir davon aus ich wuerde welche finden. Einfach einbauen ist dann wohl nicht. Ich habe mir die Schaltplaene angeschaut... da sitzt mal hier noch ein Relais, da eine Sicherung... bestimmt noch ein paar Kabel die ich nicht habe. Und selbst wenn diese Huerden alle genommen sind. Ich moechte wetten dass das Xenon bei dir im Fahrzeugschein eingetragen ist oder? Koenntest du mal nachschauen? Waere echt lieb <g>
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Hallo, ich bin zwar nicht der Inselsitzer ;o) aber da kann ich Dir auch helfen. Der S6 Automatik hat Xenon, und es steht nichts im Schein drin, bei dem Schalter (ohne Xenon, dafür mit Konstruktionsfehlergetriebe - wie Deines  ) natürlich sowieso nicht. Im TypC4 Forum hat mal Björm Wolf GL geschrieben, was man alles umbauen muss, um die Serien C4 Xenon zu implantieren. Ich habe es sein lassen, ich wollte die Dinger von dem einen S6 in den anderen bauen.
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Wie Guido schon geschrieben hat, die Dinger sind nicht im Schein eingetragen. Daher ist es in jedem Fall möglich, daß Du sie bereits vor dem 01.01.1998 nachgerüstet hast (oder halt der Vorbesitzer).
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Daher: Bauartgenehmigte DE-Scheinwerfer mit Prüfzeichen von Hella. Punkt.
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Relaissteuerung und 30% Lampen sind ja auch eine gute lösung zusammen mit neuen Reflektoren und Streuscheiben.... ..aber Xenon ist eben geiler.
Wie gesagt, ein legaler Weg wäre: DE-Xenonscheinwerfer von Hella kaufen, die haben ein E1 Prüfzeichen und sind zur Nachrüstung freigegeben, dazu eine wischdüse pro Seite, die dynamischen Leuchtweitenregelung nachrüsten mit Hella-Bauteilen und dann "nur noch" die Optik anpassen. Denn dummerweise ist der DE-Xenon-Scheinwerfer eben nur 52mm breit im _durchmesser und sieht so als blanker Ersatz für den passenden Hauptscheinwerfer im Original recht dürftig aus. Nicht zu vergessen Fernlicht (darf immer zusätzliches Xenon sein!!!!!! ohne Eintragung!!!!!!!) und Standlicht. Idee: Scheinwerferrohgehäuse vom Original nehmen, DE-Xenon-Scheinwerfer von Hella dort einsetzen. Fernlicht - DE oder FF -Scheinwerfer von BMW nehmen, die mit Standlicht oben drinnen und nebendran setzen und dann eine Kunststoffscheibe zurechtschneiden die den freien Raum um die Scheinwerfer abdeckt. Wie das optisch aussieht? Keine ahnung, hat noch niemand probiert. Aber das wäre ein Weg zur völlig, absoluten, legalen Xenon-Nachrüstung und wäre das gleiche das Hella im kit für Golf oder Focus anbietet. (siehe Hella-Produktkatalog)
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Sorry, Björn, aber Du sprichst schon wieder in Rätseln.
Nach dem Du bei der letzten Diskussion zu diesem Thema uns schon einen Beweis schuldig geblieben bist, solltest Du hier etwas konkreter werden.
Was ist mit bauartgeprüften DE-Scheinwerfern von Hella?
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? Das einzigste Rätsel ist, warum du es nicht verstehst. Das letzte mal habe ich auch die Bestellnummern gepostet, wo ist dein Problem?
"Uns" "Beweise"
Für wen sprichst Du und was kannst Du nicht verstehen?
Es gibt DE-Xenon-Scheinwerfer von Hella, bauartgeprüft, mit E1-Prüfzeichen, frei zur Nachrüstung und bei jedem KFZ-Teilehändler bestellbar. Der sucht Dir dann sicherlich auch gerne nochmals die Art.-Nummer heraus.
Was kann man da nun nicht verstehen?????
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Ah, ja, das meintest Du. Du hättest die beiden Postings tauschen sollen. Diese umfangreiche Erklärung gehört an den Anfang für alle und im Nachsatz dann Dein kurzes Posting vom Beginn des Threads... Aber da wir ja alle intelligent sind, können wir Dir folgen  . Das, was Du da mit der reinen DE-Linsen-Einheit erzählst ist trotzdem gesetzlich nicht legal. Der gesamte Scheinwerfer ist bauartgeprüft und somit genehmigt. Wenn ich jetzt die Reflektoröffnung eines V8-Scheinwerfers (von mir aus auch den eines Käfers) auf 52mm erweiter um dort eine DE-Optik einzusetzen, gibt es trotzdem unzulässige Probleme. Niemand kann privat ohne technisches Labor die DE-Optik 100%ig justieren. Es wird immer Abweichungen geben. Außerdem strahlt die DE-Xenon-Optik nach wie vor durch die nicht-Xenon-geprüfte Streuscheibe. Wenn es diesen zugelassenen DE-Xenon-Kit bei Hella wirklich geben sollte (habe ihn immer noch nicht gefunden), dann mit Sicherheit nur für original Hella-DE-Halogenscheinwerfer. So daß man z.B. beim Focus die DE-Halogen-Einheit gegen die DE-Xenon-Einheit tauscht, soweit das überhaupt möglich ist. Für alle anderen ist und bleibt es illegal.
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Um das ganze aber jetzt und heute etwas zügiger zu beenden noch kurz ein Nachsatz:
Für mich ist die Situation klar. Ich denke für alle anderen User, die diese Diskussion auch verfolgt haben ebenso. Ich habe heute weder Zeit noch Lust mich mit Dir und Deiner aggressiven Diskussionswut zu befassen. Manchmal frage ich mich sowieso, wofür Du diskutierst...
Du hast hiermit mal wieder das letzte Wort.
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 ..du brauchst Zuschauer??
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..ich will niccht wieder ausfallen werden, aber das einzigste illegale sind Deine Äusserungen, denn die gehören verboten!
Ich sprach davon die DE-Scheinwerfer von Hella zu nutzen und nicht vom Reflektor und auch nicht von der alten Streuscheibe! Es geht nur darum, eine Haltermöglichkeit zu geben.
Ich habe auch keine Lust hier weiter als Sparringspartner für deine Profilierungsneurosen zu dienen. Ich weiss das es die DE-Scheinwerfer gibt, ich weiss wo, ich weiss was geht und ich weiss das es legal ist, deine Politik kannst du woanders weiterspielen....
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*lol* ..der Selbstdarsteller und seine Profilneurosen versuchen sich mal wieder als "klüger" zu sehen, als es die Tatsache erlaubt. Egal.
Wie in meinem anderen Posting geschrieben, ich brauch Dich nicht um zu wissen was geht und was nicht geht.
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ich habe Deinem Posting nur Sinn gegeben...
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Warum sollte dieser Versuch von Dir bei mir fruchten, wenn es in deinen eigenen Postings nicht klappt???
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Hi Ihr beiden,
schaukelt Euch beide bitte nicht gegenseitig hoch !!!
Lasst uns ein geselliges Forum bleiben !!! BITTEEEEE ...
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Gruß aus Bocholt
Kai
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Hi Kai, kann ich nur zu stimmen,ab einem gewißen Grad interessiert das keinen mehr.
Was wir wissen ist ein Tropfen,was wir nicht wissen ein Ozean !
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