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Hab heir mal ne dumme Frage... Ist es möglich, den V8 Quattro LEGAL auf Xenon umzurüsten. Ich weiß ja, daß es in der Bucht haufenweise Xenonbrenner gibt, die einfach in die original Lampensockel gesteckt werden, aber das ist 100% NICHT legal. Kennt jemand eine LEGALE Lösung, die idealerweise auch noch bezahlbar ist?
Chiptuning ist was für Kreissägen
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Pooh-Bah
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Nein, es gibt keine legale Lösung die auch noch einigermaßen vertretbar wäre. Ist hier im Forum schon einige Male behandelt worden. Leider haben wir das Problem, dass wir Streuscheiben in unseren Scheinwerfern haben. Somit müßten die plan geschliffen werden, was widerum verboten ist und dadurch außerdem das Lichtbild auf der Straße verändert wird. Also haben wir eine bauliche Veränderung der lichttechnischen Anlage und benötigen wir nun ein lichttechnisches Gutachten, was a) negativ ausfallen wird und b) nicht bezahlbar ist.
Grüße aus dem Westerwald
Christoph
Alles wird gut!
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Kurz gesagt: Die Scheinwerfer sind ihrer Bauart nach nur für die vorgesehenen Leuchtmittel zugelassen (H1; H4; H7; usw). Xenon darf also nicht verwendet werden. Bei Xenonlicht muss außerdem eine automatische Leuchtweitenregulierung eingebaut sein.
Beste Grüße Tim
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Genau SO kenne ich es leider auch. War nur etwas verwirrt, weil Frank Ziehm neulich zu mir sagte, es hat mal (bis 2000) ein legales Kit gegeben, welches wohl auch in den originalen Scheinwerfern verbaut wurde. Und Frank weiß ja, wo der Hammer hängt in Sachen V8... Wär ja auch zu schön gewesen, um wahr zu sein.
Chiptuning ist was für Kreissägen
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Bei Xenonlicht muss außerdem eine automatische Leuchtweitenregulierung eingebaut sein.
Nur Teilweise Richtig.Gilt nur dann Wenn keine Niveau Regelung verbaut ist! Denn wenn diese Verbaut ist wäre die Leuchtweitenregelun ziemlich Sinn beferit.
Deutschland! Land Des Quattro!
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das stimmt so nicht... die automatische leuchtweitenregulierung in den neuerern xenon fahrzeugen ist nicht nur für ein ausgleichen des ladungszustandes zuständig. Bei meinem s6 sieht man z.b. richtig wie die bei bodenwellen regelt. Die niveau hinten hilft dir da nix. Übrigens das selbe, ein LKW mit luftfederung hinten und normalem halogen licht MUSS so ein einstell rädchen haben um den scheinwerfer nach unten zu drehen, auch wenn es da komplett unnötig ist. Die interessiert aber für den v8 eh nicht, fahrzeuge vor irgendeinem baujahr, ich meine 98, dürfen xenon ohne leuchtweitenregulierung und ohne scheinwerfer reinigungsanlage verbauen, da gibts irgend einen paragraphen zu. Unter dieser regel fahren die ersten 7er die da hatten, aber auch der s6+ meine ich, s klasse w140 usw. Ich meine sogar die c-klasse und die s-klasse hätte xenon in einem reflektor scheinwerfer gehabt. Also auch das sollte möglich sein (bin mir da aber nicht 100% sicher).
Scheitern wird es an dem lichttechnischen gutachten, obwohl vermutlich noch keiner einfach mal gefragt hat was das kostet...
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Doch es hat schon jemand nach dem Lichttechnischen Gutachten gefragt, sucht mal das Forum nach dem Thema ab, ist wirklich schon sehr oft behandelt worden und natürlich bis ins letzte Detail besprochen worden.
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Pooh-Bah
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Will euch ja nicht entäuschen aber ich habe den Hella Satz seit 2000 legal eingetragen in meinem V8 Brief. Auch bin ich noch nie durch den Tüv gefallen bzw. wurde angemahnt es wieder auszubauen durch den Tüv. Auch neulich wo ich am S6+ Umbau eintragen beim Prüfer war, schaute er kurz und sagte dann es würde ja alles passen da ich Niveau, Scheinwerfer Wisch Wasch und die Regulierung habe. Zudem wurde der Reflektor modifiziert und angepaßt. Streuwirkung und Blendung sind laut Tüv top.
Zudem noch anzumerken, bis zu einem bestimmten BJ ( Glaube 1998 ) brauchte damals KEIN Fahrzeug eine automatische Leuchtweitenregulierung für Xenon. Siehe meine S6 Plus Q1 oder andere S4 / S6 C4. Die Streuscheibe ist allerdings glatt, das stimmt.
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Was heißt???? Zudem wurde der Reflektor modifiziert und angepaßt. Und was har der Spaß gekostet?? 2000 ist nicht 2009 ( Sch..... EU ) Da konnte man noch mit den TÜVlern reden, mach das heute mal........ Habe ne menge Stress gehabt die große RS2 Bremse eintragen zu lassen. Das die Dir die Plakette nicht abkratzen ist alles...... Und zum Glück wollten die nicht wissen wann ich den 1. Milchzahn verloren und das 1. SEX hatte........
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Mein Tüv Prüfer sagte das mir, das mir der Xenonumbau nicht mehr ausgetragen werden kann durch einen anderen Prüfer. Meinen jetzige Abnahme des S6 + Umbau allerdings schon da, ja die Gesetze geändert wurden und ich erst jetzt die Eintragung gemacht habe. Aber dafür muß es schon trifftige Gründe geben. Nur weil der eine Prüfer das nicht will geht nicht, er muß es technisch begründen und auch belegen können. In meinem Fall zum glück auch Schwachsinn, da bessere Bremse, bessere Abgasnorm und neuerer Motortechnik.
Der Xenon Umbau hat damals glaube 3000 Mark gekostet und der Tüv nochmal 1000.
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Gude Mario
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Ja aber eine frage steht noch im Raum wie hast du die Reflektoren und Gläßer bearbeitet damit es zusammen spielt mit dem Xenon Gruß
Neid muß man sich Verdienen-Mitleid bekommt man Geschenkt !
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Wärste aufm Treffen gewesen hätteste es sehen können. aber du wolltest ja nicht........Bilder mache ich mal aber nicht mehr heute, der V8 steht so beschiss...das ich ihn anlassen müßte und das mache ich für einmal vor / zurück nicht ! Mein armer Motor.....
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Ich wollte, aber wenn die Patte mau ist....
Gude Mario
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Die Leuchtweitenregulierung der Xenonscheinwerfer arbeitet in Sekundenbruchteilen. Die hat mit Niveauregulierung nichts zu tun. Ohne geht es nicht. Das klappt nur, wenn die Scheinwerfer dafür auch zugelassen sind und diese Regulierung haben. Wenn auf der Streuscheibe H4 steht, geht nur H4 und sonst nichts. Ich würde Nightbreaker versuchen. Die sind legal und machen wirklich gutes Licht. Aber das Thema hatte man wirklich schon mal behandelt.
Beste Grüße Tim
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wenn es so einen Satz mit ABE gab oder gibt ist ja okay, dann kann man den ja einbauen. Aber einfach nur Xenonbrenner mit Adaptern in Halogenreflektoren einbauen, das geht eben nicht.
Beste Grüße Tim
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Du Tim, ich habe es ordnungsgemäß abnehmen lassen und eingetragen sowie immer Tüv/ Au bekommen und keiner der bisherigen 6 Prüfern hat jemals etwas zu bemängeln gehabt.
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Ja, daran zweifle ich auch nicht und ich habe das auch ganz ernst und keinesfalls ironisch gemeint! Wenn es so einen Satz eintragfähig oder mit ABE gibt, ist das auch kein Problem. Du hast ja auch geschrieben, was dich das gekostet hat. Das entspricht sicher nicht den Vorstellungen derjenigen, die für kleines Geld andere Leuchtmittel in ihre Scheinwerfer einbauen wollen.
Beste Grüße Tim
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Ja das dumme ist auch das meine Briefkopie keinem was nützt weil es ja nach heutigen Recht beurteilt wird und danach geht es nunmal nicht mehr.
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