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#188425 11.10.2008 12:03
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Hallo liebe Community ich wende mich mal wieder mit einem Problem an euch, vielleicht hab ich ja Glück und jemand von euch hat die MAM 8 in 8,5x19" auf seinem dicken verbaut. Ich müsste nämlich wissen ob ich diese Felgen auf dem V8 fahren darf oder nicht, denn im Gutachten von 17" und 18" ist der D11 eingetragen aber bei den 19" nicht. oder was bräuchte ich für eine einzelabnahme?

vielen dank schon mal im voraus


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Hi!
Wichtig für die Sonderabnahme ist auf jeden Fall das Festigkeitsgutachten.Da steht unter anderem drin welche Traglast die Felgen haben,nicht ganz unwichtig bei knapp 1300kg auf der Vorderachse.
Ich habe zwar nur 17ér aber auch mit Sonderabnahme.Sofern sie nicht schleifen oder sonst irgendwie aufällig weit seitlich rausstehen,sollte ne Sonderabnahme kein Problem sein.....hat bei mir 10min gedauert.Gruß Ronny

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also ich hab ja das normale Felgengutachten und da steht auch drin das die felgen für eine achslast von max. 1400 kg zugelassen sind. festigkeitsgutachten bekomm ich auch vom hersteller... hab heut mit'n tüv telefoniert der meinte was von vielen faktoren bei einer eintragung, dauerfestigkeit, abweichung von einpresstiefe und abrollumfang der reifen... aber normal dürfte es doch kein problem sein die A8 S-line Felgen (MAM) eingetragen zu bekommen oder? im radhaus ist ja genügend platz


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