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#138934 03.07.2007 08:14
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wenn einer denkt, er müsste einen anderen beleidigen und dessen ruf schädigen und bei Ebay einen account öffnen mit einem namen der auf die zu beleidigten person anspielt um mit diesen ebaynamen an desen ebayauktionen teilnimmt, ist es dann sinvoll zum anwalt und zur polizei zu gehen diese person anzuzeigen? zumal dieser account bei ebay auch noch zu guter letzt mit deinem (nachnamen ) eröffnet wurde und falscher adresse um hier falsche tatsachen vorzugaukeln? dieser auch noch versuchte deine eigene zugangsdaten auszuspionieren bei ebay? und artikel versucht zu ergaunen auf rechnung!!!.... hat das erfolg um so einem das handwerk zu legen und anzeige wegen betrug beleidigung und rufschädigung zu erstatten?? --- angaben der uhrheber person seit gestern bekannt !! ( keiner von audiv8 forum )
gibt sich auch als privat person bei ebay aus verkauft autos hat aber kfz gewerbe!!!


Gruß Günter avzansbach@aol.com
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Carpal \'Tunnel
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Hi Günter.
Wenn der Geschädigte Beweise für diese Umstände hat, sofort zum Rechtsanwalt - Polizei auch, denn dann bekommt der Schädiger doppelt Probleme.
Gruß Manfred.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz
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ebay ausdrucke und zeugen vorhanden.......


Gruß Günter avzansbach@aol.com
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hi
ich würde den auch sofort anzeigen und mit zeugen wird das auch kein problem

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Naja, sich mit falschen Namen bei ebay anmelden ist nicht strafbar, soweit ich weiß.
Stell mir vor das es damit einer Anzeige nicht weit kommt.


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Pooh-Bah
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... Anmelden sicher nicht**, aber Rechtsgeschäfte unter falschem Namen zu führen, oder den Anschein erwecken, eine andere rechtliche Person zu sein ist ganz einfach Betrug, denn er erhofft ja dadurch eine Vermögensvorteil zu erlangen (§263 StGB)

Das Anmelden kann gegen §269 StGB verstoßen (Fälschung beweiserheblicher Daten)

Gruß Uwe

Alles aber IANAL (I am not a lawyer)



Verbrauch?? Ne große Kuh frisst auch viel Gras....

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