Hallo.
In der Tat hat hier Deine Verwaltung geschlafen.
Ich kann aber noch Einen drauflegen in Sachen "hier kommt der Amtsschimmel".
Unserem örtlichen Stadtbauamt ist vor 3Jahren bei einer sogenannten Feuerbeschau "aufgefallen", dass wir keine Feuerwehrzufahrt auf der Rückseite des Hochhauses haben - ist eigentlich kein richtiges Hochhaus, da unter 23Meter Bauhöhe - es wird Haus mittlerer Höhe genannt.
Nun, unser Haus wurde vom selbigen Amt in 1966 wissentlich der fehlenden Feuerwehrzufahrt abgenommen!!!

Denn bereits ein bzw. zwei Jahre zuvor, also in 1964 und 1965 hat die städtische Feuerwehr und der Gebäudeversicherer im Vorfeld dieses besagte Stadtbauamt, damals städtischen Hochbauamt genannt, angeschrieben und eben diese Feuerwehrzufahrt gefordert auf Grund von der Gesetzeslage - jetzt kommts Du.
Sogar das Amt hat nach meiner mündlichen Anfrage erst einmal tief Schlucken müssen.

Sind immerhin ca. 25000Euro, die da nun erforderlich sind, abgesehen, dass die Grünanlage um das Haus herum stark verändert werden muss.
Behörden und Ihre Auflagen - und die Kontrollen sind wieder einmal erbärmlich.
Gruß Manfred.