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#118870 30.11.2006 10:49
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Ich wohne nun fast genau 10 Jahre in einer Wohnanlage mit einer Tiefgarage. Die Tiefgarage ist nicht öffentlich, sondern nur für Eigentümer der Stellplätze zugänglich und verfügt über etwa 90 Stellplätze.
Nach 10 Jahren fällt es nun der Hausverwaltung ein, den Stellplatzeigentümern verbieten zu wollen auf dem Stellplatz Reifen zu lagern. Wörtlich "Das Abstellen von Gegenständen außer von Kraftfahrzeugen ist untersagt!" So kann ich dann z.B. einen Tank auf 4 Rädern (Auto genannt) auf einem Stellplatz abstellen und noch ein fünftes Rad in den Kofferraum packen und dann soll aber das alternative Abstellen von nur 2 Rädern ohne Tank wegen des "höheren Brandrisikos" verboten sein.
Eine Logik, die aus einem Irrenhaus stammen könnte. Noch dazu nach dem 10 Jahre alles unbeanstandet war und man schon von Gewohnheitsrecht ausgehen kann. Eine angebliche "Garagenordnung" gibt es allerdings nicht. Dann droht die Hausverwaltung doch tatsächlich noch mit dem Amt für öffentliche Ordnung und Bußgeldern, obwohl die TG überhaupt nicht öffentlich zugänglich ist.


Wem der Audi zu teuer ist, der sollte auf Rolls-Royce umsteigen.
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Hallo Firedrich,

das ist je ein Widerspruch in sich !? Sind Deine Hausverwalter in der Politik tätig ?

Wie kommen die nach 10 Jahren auf diese Idee ? Hattet ihr mal ein Feuer / Zwischenfall der dies rechtfertigen könnte ?

Nach 10 Jahren hast Du auf jeden Fall "Gewohnheitsrecht" anzumelden, noch dazu es keine entsprechende Hausordnung bzw Garagenordnung gibt.

Wurdest Du alleine auf diesen "Mißstand" angesprochen ?

Bin gespannt wie das ausgeht...
*Daumendrück*
Jan


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Carpal \'Tunnel
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Hi,

das ist der Neid - denk dir nix ... hättest einen Polo, dürftest deine Reifen auch lagern. Mir haben's nach vielen Jahren Ruhe meine kompletten Ersatzteile vom Tiefgaragenstellplatz entwendet und (vermutlich) weggeworfen - ohne Vorwarnung, ohne Grund.

Nachfrage erfolglos. Anzeige sinnlos. Daraufhin hab ich meine Reifen ganz schnell woanders untergebracht.

lG

Bastian

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Die Hausverwaltung ist nicht in der Politik tätig aber angesichts des vielen Unsinns, der hier produziert wird sind die sicher qualifiziert.
Es war kein Feuer ausgebrochen.
Es wurden alle 90 Stellplatzinhaber angeschrieben. Manche haben Kinderwagen, Dachgepäckträger, Schlitten, Fahrräder, Mopeds, Ölkanister u.ä. dort stehen. Das sehe ich ja noch zum Teil ein. Aber Reifen sind ja klassische Garagenartikel. Kann man zwar auch ins Wohnzimmer stellen (zwei Stück übereinander als Tisch und zwei nebeneinander als Sitze) aber das ist ja aus der Mode gekommen.


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Die Idee mit dem Tisch im Wohnzimmer finde ich garnicht verkehrt... !

Also Ölkanister würde ich auch nicht so klasse finden...obwohl das genau genommen ja auch typische Garagenartikel sind...*kopfschüttel*


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Ich hatte bis letztes Jahr einen oberirdischen Stellplatz vorm Haus. Dort war, da die Einfahrt kurz ist, immer ein Sandstein zum drüberfahren gelegen. Ging auch etwa 9 Jahre gut. Dann hatte ich plötzlichen einen A8 und kurz danach stand der Sandstein quer, daß man ihn erst wegräumen musste. Da legte mir doch tatsächlich ein fürsorglicher Nachbar im wahrsten Sinne des Wortes Steine in den Weg. Als ich den Stein dann wegräumte und der wieder aufgestellt wurde usw. hieß es dann plötzlich, ich würde über den Vorgarten fahren und die (dort niemals vorhandene) Bepflanzung beschädigen.
Als ich dann entgegnete, daß der Stein seit 10 Jahren zu drüberfahren da liegt, stand am nächsten Tage plötzlich statt des Steines ein Blumenkübel da, denn ich dann dem lieben netten Nachbarn auf seinen Parkplatz stellte.
Schon komisch, was sich manchmal solche kleinkarierten Gehirne ausdenken, nur weil man ein anderes Auto hat.


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Carpal \'Tunnel
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Hallo.
In der Tat hat hier Deine Verwaltung geschlafen.
Ich kann aber noch Einen drauflegen in Sachen "hier kommt der Amtsschimmel".
Unserem örtlichen Stadtbauamt ist vor 3Jahren bei einer sogenannten Feuerbeschau "aufgefallen", dass wir keine Feuerwehrzufahrt auf der Rückseite des Hochhauses haben - ist eigentlich kein richtiges Hochhaus, da unter 23Meter Bauhöhe - es wird Haus mittlerer Höhe genannt.

Nun, unser Haus wurde vom selbigen Amt in 1966 wissentlich der fehlenden Feuerwehrzufahrt abgenommen!!!
Denn bereits ein bzw. zwei Jahre zuvor, also in 1964 und 1965 hat die städtische Feuerwehr und der Gebäudeversicherer im Vorfeld dieses besagte Stadtbauamt, damals städtischen Hochbauamt genannt, angeschrieben und eben diese Feuerwehrzufahrt gefordert auf Grund von der Gesetzeslage - jetzt kommts Du.

Sogar das Amt hat nach meiner mündlichen Anfrage erst einmal tief Schlucken müssen.

Sind immerhin ca. 25000Euro, die da nun erforderlich sind, abgesehen, dass die Grünanlage um das Haus herum stark verändert werden muss.

Behörden und Ihre Auflagen - und die Kontrollen sind wieder einmal erbärmlich.

Gruß Manfred.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz
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Letztes Jahr übrigens hatte die Hausverwaltung noch so eine kuriose Idee, die zwar nicht mit Autos zusammenhängt, aber vielleicht hier doch den einen oder anderen zum Kopfschütteln animiert.
Alle Wohnungsinhaber sollten innerhalb einer bestimmten Frist einen Zettel mit Namen an ihr Fahrrad machen. -Vermutlich, daß gewisse Herrschaften dann genau wissen, welches Fahrrad sie auseinandernehmen müssen, um jemanden zu ärgern.
Die Fahrräder, an denen kein Namensschild wäre, die würden dann "entsorgt" werden.
Ich habe dann gleich an die Hausverwaltung geschrieben, daß ich unter keinen Umständen einen Namen an mein Fahrrad schreibe und wenn es dann verschwunden wäre, würde ich Anzeige wegen Diebstahls erstatten.
Dann hat man von der Aktion nichts mehr gehört.


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Würden die besser mal bei öffentlichen Gebäuden wie z.B. Eissporthallen, besser aufpassen.
Aber da ist vermutlich die Aufsicht (Gemeinde) mit dem identisch, der nachher zu zahlen hat (Gemeinde), wenn was geändert werden muß.


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Na na, nun lass die arme Hausverwaltung mal leben.
Handelt es sich bei eurer Wohnanlage um eine Eigentümergemeinschaft? Dann kann es sich zum einen um einen Beschluß der Eigentümer handeln und die Verwaltung ist gehalten diesen umzusetzen oder es handelt sich um Forderungen der Gebäudeversicherung und auch hier ist die Verwaltung in der Umsetzungspflicht, eben aus Haftungsgründen. Wenn auch eure Verwaltung dann die Aktion besser hätte begründen können.
Nun frag nicht womit ich meine Brötchen verdiene.
Weihnachtliche Grüsse Thomas Hz.

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Schreibe Dein Problem doch mal ins Verkehrsportal-allgemein . Es hat ja schliesslich mit Auto zu tun. Da gibt es bestimmt kompetente Antworten dazu.
Ob sie dir gefallen werden weiss ich aber nicht.


Moderiert von  Manfred H., Manfred M., Thorsten D 

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