|
Registriert seit: May 2006
Beiträge: 28
newbie
|
OP
newbie
Registriert seit: May 2006
Beiträge: 28 |
Hallo...habe mal vor ein paar wochen im Teilemarkt nach einem Abgaskrümmer gesucht, unter anderem von jemanden mit diesen Daten (kamen per email durch) Name des Absenders: t.gebhardi eMail-Adresse: t.gebhardi@freenet.deIP-Adresse: 217.224.106.67 Samstag, den 2.9.2006 um 15:10. Angeblich eine Manuela Schmitt, kennt jemand reinzufällig diese Person? Grund für meine frage ist,dass ich ihr geld für den krümmer überwiesen habe und bis heute keine ware oder antwort erhalten habe. Und bevor man den mühseligen Weg über die Bank macht,wollt ich mal fragen, kann mir da einer weiterhelfen?##Gruß Phil
|
|
|
|
Registriert seit: Apr 2006
Beiträge: 560
addict
|
addict
Registriert seit: Apr 2006
Beiträge: 560 |
Also mit dem Weg über dei Bank musst Du mir das mal erklären. Überweisungen sind eh nicht leicht rückgängig zu machhen, weil man eigentlich das einverständnis des anderen Kontoinhabers haben muss. Und wenn das schon einige Wochen her ist.... geht das dann überhaupt noch?
Bitte kläre mich mal auf, zwecks 3. 2. 1. Betrug. Da wäre das sehr hilfreich
|
|
|
|
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 5,534 Likes: 13
Carpal \'Tunnel
|
Carpal \'Tunnel
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 5,534 Likes: 13 |
... eine Überweisung kann man rechtlich so lange zurückrufen, bis der Empfänger der Zahlung die Möglichkeit hat, in irgendeiner Form Kenntnis über den Eingang der Zahlung zu bekommen.
In der Praxis sieht es so aus, dass die Banken keine Rückbuchung der Überweisung vornehmen, wenn das Geld dem Empfänger gutgeschrieben wurde!
Auch wird keine Bank dem Absender einer Zahlung irgendwelche Informationen über den Zahlungsempfänger weiterreichen! Das nennt sich Bankgeheimnis!
Das hilft nur der Weg über den Anwalt - Thema zivilrechtliche Ansprüche!
---
Gruß aus Bocholt
Kai
|
|
|
Link in Zwischenablage kopiert