Ich meine mal gehört zu haben das bei elektrischen Sitzen hinten - bei der Kurzversion - nur 4 Sitzplätze in den Papieren eingetragen sein sollen. Meiner hat aber 5 eingetragen, obwohl hinten nur 2 Gurte vorhanden sind Wie siehts den bei euch aus, 2 oder 3 Gurte hinten, 4 oder 5 Sitzplätze eingetragen ? Und darf ich eigentlich obwohl ja 5 Sitzplätze eingetragen sind nur 4 mitnehmen, weil ja auch nur 4 Gurte vorhanden sind ?
Hallo Thomas. Mein V8 Kurzversion mit E-Sitzen hinten hat auch nur 4Sitzplätze eingetragen. Wie es bei Deinem mit E-Sitzen zu 5Personen eingetragen wurden??? Ob der 4-Sitzer eine 5.Person mitnehmen darf, weiss ich im Moment nicht genau - meine aber gelesen zu haben, dass es geht - wichtig ist auch, dass das zul. Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Persönlich fahre ich auch sehr selten mit einer 5.Person im 4-Sitzer-V8. Müsste erst noch mal nachrecherchieren mit der Sitzplatz-Regelung. Gruß Manfred.
V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz
Zu Opelzeiten habe ich bei meinem KKK-Omega 3000 24 V die Rückbank entfernt und zwei Vordersitze eingepasst . Also ein Umbau von 5 auf 4 sitzer. Der Tüv trug dann einen dieser Sitze aus und seit dem ist es nur 4 personen gestattet mitzufahren ! Die Angaben des FZG-scheins sind massgebend ! Wenn 4 Sitzer dann auch nur 4 Personen . Selbst wenn der 5te ein Notsitz wäre MUSS dafür ein Gurt vorhandenund auch eingetragen sein .
Aus meiner Erinnerung an die Fahrschulzeit muss ich da aber widersprechen: Du kannst x Personen mitnehmen, solange das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird, alle Personen mit Gurt sich anschnallen und sonst alle anderen auch sitzen können...also niemand auf dem Schoß oder im Fussraum sitzt - wobei diese Regelung wohl nicht großartig bekannt ist (selbst bei der Polizei).
Würd mich mal interessieren, ob die Regelung noch Bestand hat!
Tjaaa ich habe aber 5 Sitzplätze eingetragen aber nur 4 Gurte...
@Sebastian - wenn das so sein sollte kann ich meinen Diggen ja voll laden, allen einen Strick um den Bauch geschnallt und dann festgetüdelt lol Scherzelgmacht
Mich würde mal interesieren was bei den anderen mit E-Sitzen so eingetragen ist und vor allem wieviele Gurte verbaut sind
Ich wette, dass diese falsche Eintragung beim Erstellen eines neues KFZ-Briefes / KFZ-Scheines im Strassenverkehrsamt zustande gekommen ist!
War bei mir ebenso schon einmal der Fall. Auf einmal hatte "die Dame vom Amt" aus meiner 4-sitzigen Langversion einen 5-Sitzer gemacht (und zusätzlich 4 !!! weitere Abschreibfehler). Da musste sie das ganze halt noch einmal ordentlich eingeben! Warum nicht gleich sorgfältig?
Hmmm wenn ich das wüsste, ich denke mal nicht - 1. Besitzer ist Audi, 2. und 3. sind ältere Semester, und dann ich Wenns ein neuer Brief wäre müsste dass doch irgendwo vermerkt sein oder nicht ?
Na bald bin ich ganz verwirrt, hab ich jetzt einen 5 Sitzer mit 4 Gurten oder einen 4 Sitzer mit 5 Sitzplätzen ?
Also ich hab jetzt auch mal meine Unterlagen rausgekramt und in den Diggen geguckt.
Tatsächlich bei meinen E-Sitzen nur 4 Sitzplätze und Gurte nur für 2 Personen. Wußt ich auch nicht, dann kann ich ja jetzt die MAL hinten unten arretieren..... Hat mich doch echt gewundert, wäre mir ohne den Beitrag hier wohl erst aufgefallen, wenn wir hätten 5 Personen einladen müssen. Und da hätten wir wohl dumm aus der Wäsche geschaut:
Pech für Schwiegermama: Die muß jetzt leider draußen bleiben, hihihi......
Hallo Thomas. Habe mich mal in der StVO schlau gemacht und in anderen Foren. Und eines noch vorab, mein 4-Sitzer V8 hat auch nur 4Sicherheitsgurte. Um es noch auf den Punkt zu bringen, man darf auch mehr Personen befördern, als Sicherheitsgurte vorhanden sind. Hier der Text aus einem anderem Forum: "In der Erläuterung zu §21 StVO wurde gschrieben, daß mehr Personen als vorhandene Sitze befördert werden dürfen, solange das zul.Gesamtgewicht eingehalten und die Verkehrssicherheit nicht beeinträüchtigt wird. Reicht die Zahl der Sicherheitsgurte nicht aus, darf auch ohne Gurte befördert werden. In diesem Fall muß besonders vorsichtig gefahren werden. (BGH NZV 1993, 103; OLG Hamm NZV 1993, 26)". Und noch ein Beitrag aus einem anderen Forum: "Die Sache ist ganz einfach. Wenn der Fahrzeugschein z.B. 5 Sitzplätze ausweist, dann sind auf diesen 5 Sitzplätzen die Personen so zu sichern, wie es die StVO verlangt(Sicherheitsgurte, Kindersitze u.a.).WEnn jedoch mehr Personen befördert werden, dann dürfe diese auch ohne Rückhaltesysteme mitgenommen werden. Zu beachten ist jedoch hierbei das zul. GG und die Sicht. Die Sicht ist bei einem 2. Außenspiegel jedoch nicht behindert. Werden jedoch 3 Kinder( die mitgenommenen Personen überschreiten die genannte Sitzzahl nicht) mitgenommen und es sind nur 2 zul. Kindersitze vorhanden, dann ist das verboten. D.h. werden nicht mehr Personen mitgenommen als im Fahrzeugschein Sitze genannte sind, so sind diese so zu sichern, wie es die StVO verlangt. Erst bei Überschreiten dieser Anzahl brauchen die §§ 21 ff StVO nicht mehr beachtet werden. Nachzulesen ist das Ganze im Rundschreiben der ZBS.". Hoffe, dass nun Deine Verwirrung verflogen ist. Gruß Manfred.
V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz
Hallo Thomas, man hat unter den Kürzeln der Mehrausstattung sogar stehen, 3C0 = Ohne Sicherheitsgurte hinten mitte. Meiner ist aber auch einer von denen mit 4 Sitzen aber 5 Plätze in den Papieren.
Hallo. Da es hier einige V8-Besitzer gibt mit den elektrischen Sitzen hinten, wollte ich nochmals diesen "alten", aber brandaktuellen Thread hervor ziehen.
Habe heute beim sat1-Automagazin gehört, dass ab 1.Mai nur noch so viele Personen im Fahrzeug mitgenommen werden dürfen, wie Sicherheitsgurte vorhanden sind.
Die alte Regel war hier noch etwas großzügiger - auch im 4-Sitzer V8 durfte eine 5.Person, unter Rücksichtnahme auf das zulässige Gesamtgewicht, mitgenommen werden.
Wollte ich nur in die Menge gesagt haben.
Jetzt frag´ ich mich nur, wenn ich noch meinen alten Audi 80 GTE Typ 82 von 6/78 hätte... der hatte hinten überhaupt keine Sicherheitsgurte... und war auch für 5Personen zugelassen! Unter der Rücksitzbank und in der C-Säuler waren aber bereits Gewindelöcher für die Sicherheitsgurtaufnahmen vorhanden.
Gruß Manfred.
V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz
Hallo Manfred, soweit ich weiß gilt die Regelung bei den alten Fahrzeuge nicht - ich meine da gibt es noch eine Regelung bezüglich des Baujahres... Gruß Thomas M.