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#77458 30.03.2005 07:30
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Hallo Leute, ich weiß nicht ob ich jetzt nen Rüffel kriege, ha aber über die Suche nix gefunden.

Nachdem ich so die ganzen Diebstahlmeldungen der letzten Wochen hier verfolgt habe, habe ich heute endlich ne Teilkasko abgeschlossen.

Meine Frage: Gibt es nach Erhalt der neuen Police irgendwelche Wartezeiten, z.B. wenn mir einer das Auto zerkratzt, nen Spiegel abreißt oder wenn mir einer nen Stein in die Frontscheibe haut?

Einem Bekannten hat einer mit nem Baseballschläger die Scheibe eingeschlagen, und der hatte bei seinem alten Auto keine Teilkasko.... muß jetzt für den Karren ca 700 Euros zahlen für die neue Scheibe.

Also wenn ich die Police kriege, habe ich dann für alles Versicherungsschutz ab sofort oder nicht??

Bitte antwortet mir, ich möchte nicht dumm sterben.....

DER Wolfgang K.


Klaatu Verata Nectu...
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Hallo Wolfgang

Also es kommt darauf an im normalfall ist es so das die Versicherung ab der geleisteten Unterschrift gültig ist aber man hat ja schön Pferde kö... sehen bei meinem Kumpel hieß es bei der Arroganz da diese nicht zahlen wollten die Versicherung würde erst mit zahlung des ersten Beitrag gültig. Also flott überweisen und auf der sichern Seite sein

cu


Michael Clemens 48268 Greven-Reckenfeld Einmal V8 immer V8
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Hallo,

soweit ich weiß, gilt die Haftpflichtversicherung bereits ab Empfang der Versicherungsbestätigung (Doppelkarte). Der Versicherungsschutz (TK/VK) beginnt dahingehend erst mit Zahlung des ersten Beitrags.

Die von Dir geschilderten Schadensereignisse werden aber bis auf den Glasbruch sämtlich nicht durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Es sei denn, der Außenspiegel wird entwendet. ;)

Für Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen bedarf es da schon einer Vollkaskoversicherung.


Gruß,

Tom

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Hi Wolfgang,

zunächst beginnt eine Teilkasko mit dem Datum des Versicherungsbeginns. Sollte dieser mit dem Datum der Versicherungsbeantragung gleich sein, muss eine Einzugsermächtigung vorliegen, damit die erweiterte Einlöseklausel greift, also der sofortige Versicherungsschutz gewährleistet ist.
Bei Fahrzeugen bis Typenklasse 35 auch normaler Weise kein Problem.
Höhere Typenklassen unterliegen grundsäzlich erst einer Prüfung der Vers-Gesellschaft. Dieses steht auch im kleingedruckten des Versicherungsantrages.

Also Versicherungsschutz erst mit Aushändigung des Verscherungsscheines.

Z.B. Du fährst ein Ferrari gilt der Versicherungsschutz erst mit Ausfertigung der Versicherungspolice, das heist im Klartext, Du beantragst nur den Versicherungsschutz ab Zeitpunkt XY, so lange Dir aber keine Versicherungspolice ausgehändigt wurde, kann der beantragte Versicherungsschutz jeder Zeit abgelehnt werden.
Somit hast Du also bis zur Zusendung der Vers-Police, KEINEN Vers-Schutz !!


Moderiert von  Manfred H., Manfred M., Thorsten D 

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