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#76587 15.03.2005 09:56
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hallo,
ich habe mir gut vor einem monat einen gebrauchten A8 von 11/98 gekauft.
seit heute morgen macht das getriebe schnarrende geraeusche, die beim schalten
erheblich lauter sind. ich bin natuerlich sofort nach audi. dort sagte man mir das
das getriebe defekt sei und wohl ausgetauscht werden muesste. ich habe also
den vag haendler angerufen und ihn darueber in kenntniss gesetzt. bei dem habe
ich bei kauf eine perfect car garantie abgeschlossen. jetzt sagt der aber das ich
wohl 50% der kosten des getriebes zu tragen haette. hat jemand einen aehnlichen
fall ? ich sehe nicht ein die kosten zu tragen, immerhin hat mich das auto 15000 €
gekostet. da der haendler 100 km weit weg ist wuerde ich die reperatur in der
ortsansaessigen audiwerkstatt machen lassen ( war immer mit meinen audis
bei denen). es wuerde mich freuen von ahnlichen faellen zu horen die zu euren
gunsten ausgingen.

gruss Stefan


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hallo stefan

rein rechtlich müßte der händler nach dem neuen gewährleistungsrecht beweisen, das das getriebe vor einem monat voll in ordnung war.
da er das nicht kann, muß er die kosten selber tragen.
erst nach einem halben jahr gilt die beweislastumkehr, das heist, du mußt beweisen das es kaputt war.
sollte dein händler sich weigern, die kosten voll zu übernehmen, rate ich dir zu einem guten anwalt zu gehen.

gruß bud

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Hallo Stefan,
auf deinen Gebrauchtwagen hast du Gewährleistungsansprüche gegen deinen Händler. Auf jeden Fall musst du ihm die Gelegenheit geben das Getriebe zu reparieren (nachzubessern). Er ist nicht verpflichtet die Reparaturkosten einer anderen Audiwerkstatt zu übernehmen. Weigert er sich die Reparatur durchzuführen, kannst du ihm als nächsten Schritt - mit Hilfe eines Anwalts - den Rücktritt vom Kaufvertrag androhen (Wandlung).
Viele Grüße,
Martin

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Schau dir mal mein beitrag im Forum an
(Getriebeprobleme A8)
Gruss Carsten


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