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#73634 24.01.2005 01:22
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OP Offline
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Hallöchen

meine frage ist .
1 "wie sieht es bei einem Werkstattrückruf aus wenn das fahrzeug an diesem nicht teilgenommen hat , muss der hersteller ihn nachträglich ausführen".
2 " wer kann auskunft über werkstattrückrufe noch geben außer der hersteller"

MFGruss Heiko

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Und wenn du den Eindruck hast, dass das Leben ein Theater ist, dann suche dir eine Rolle aus, die dir so richtig Spass macht.





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Schau einfach mal beim Hänlder vorbei, die können nachsehen, ob, wann und wo Dein Wagen bei einem Rückruf war. Wenn Dein Wagen betroffen ist und ein Rückruf noch nicht ausgeführt wurde, dann wird dies auch jetzt noch kostenlos durchgeführt. Die Fahrzeugbesitzer wurden durch das KBA angeschrieben. Es gab 3 Rückrufe: Airbagsteuergerät, Tempomat (wegen einer defekten Plastikführung kann sich das Gestänge verkeilen, dann bleibt das Gas stehen) und Boseplatinen hinten. Ist aber vom Baujahr abhängig und somit möglich, daß Dein V8 nicht betroffen ist.

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Hi
Danke dir Sebastian für die schnelle antwort ,nur mit meinem baby habe ich keine props es geht um einen Opel ( mein fiermen wagen ) deshalb wolte ich wissen ob der hersteller verpflichtet ist zur nachträglichen nachbesserung .

MFGruss Heiko


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Denke schon, da Rückrufe normalerweise Konstruktionsfehler beheben sollen, die eine Gefahr darstellen und vom Hersteller als solche eingestanden wurden dürfte das nicht so schnell verjähren. Frag doch einfach mal im Opelforum nach ;-)


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