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Mir ist einer hinten links rein getonnert. nur mit ca 40KMh
Sieht nach nicht viel Schaden aus, nur die Heckklappe die geht nicht mehr auf und die Plastikstossstange ist angekratzt.
Natürlich ist die wieder in ihren Ausgangszustand gegangen... nachdem im Innenleben alles gestaucht war.

Schaden gemäss Spengler 4 bis 5 Kilo eher 5 Kilo Schwiezer Fränkli., ca 4.2K Euronen

Nein nicht in den Achter, in meinem Fiesta.
Und wem geben die die Schuld "die mit den grünen Uniformen und dem Blauen Auto" auf De 's Strassen...?

Bin immer noch am Beweisen, dass ich abgedrängt wurde....

Könnte sein, dass ich rechtlichen Beistand in De brauchen könnte/ würde. Ist da jemand unter euch?
Thanks



verfasst von: Roy F Re: Ab wann gilt: Wirtschaftlicher Total Schaden? - 14.04.2012 04:19
"Wirtschaftlicher Totalschaden" ist abhängig von deinem eigenen Budget...

Es gibt eigentlich KEINEN wirtschaftlichen und technischen Totalschaden... es gibt NUR die Totalschadensumme die durch die Versicherung berechnet wird, die Summe entspricht dem, was die Versicherung (eigene Vollkasko, gegnerische Haftpflicht) dir auszahlt damit du die Karre wieder flott kriegst (z.B. beim V8 in handelsüblichem Zustand 5000 Sfr.)

Technischer Totalschaden ist für den einen ein gerissener ZR, für einen andern ist es erst ein technischer Totalschaden wenn das Auto durch die Schrottpresse gedrückt wurde... wirktschaftlich kann für den einen ein leerer Tank sein, für den andern erst wenn er die Karre anzündet und komplett verbrennt...
Wirtschaftlicher Totalschaden..isthier bei uns zumindest...ein auto dessen reperatur den wert laut versicherung übersteigt.da es hinten ist und wen was krumm ist bleibt ja nich aus bei hinten....such deine 7 sachen zusammen und verabschiede dich *fg
Leerer Tank.. Wirtschaftlicher total schaden

Echt geil ...
ist doch Quatsch !
Versicherungsrechtlich entsteht ein wirtschaftlicher Totalschaden, wenn die Reparatur zuzüglich des Restwertes den Wiederbeschaffungswert übersteigt - so und nicht anders ! Weil: Dann darfst Du nicht heile machen, sondern neues Auto kaufen !
Hi,

warum sollte er einen wirtschaftlichen Totalschaden nicht reparieren dürfen? Solange das Fahrzeug danach verkehrssicher ist spricht nichts gegen eine Reparatur.
Je nach Fahrzeug kann auch schon eine Beule im hinteren Seitenteil ein wirtschaftlicher Totalschaden sein, der jedoch dich Verkehrssicherheit und Nutzung des Fahrzeugs in keiner Weise beeinträchtigt.

Grüßle
Frank K.
es gibt nen gerichtsurteil, nachdem die versicherung dir den wert des autos auszahlen muss. du must denen nur klarmachen dass du das auto weiterfahren wirst. nach 6 monaten dürfen die das geld nicht mehr zurückhalten.
ich habs mit meinem skoda durch und die HUK hat nach 6 monaten gezahlt. Gutachter hat den wert des Autos auf 3300,-EUR geschätzt. Versicherung hatte versucht mich zum verkauf in der restwertbörse zu zwingen. gebot stand dort für mein auto für 2800,-EUR. versicherung hat also 500 EUR auf mein Konto überwiesen und wollte mich ruhig stellen. wenn die typen das auto für weniger genommen hätten hätte die HUK die differenz nachlegen müssen. meine versicherung hat dann bischen nachgeholfen und auf gerichtsurteil hingewiesen (weiss grad nicht wo ich die briefe mehr hab)
geld hab ich dann bekommen und den Bock für 500,- ungefähr repariert. fährt noch heute...

sorry für mein senf
Grüße aus HH ;o)
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